Beirat beschließt Änderungen zur neuen Saison

Der Berliner Fußball-Verband informiert über neue Beschlüsse seines Beirats. Foto: BFV.

Der BFV informiert über Entscheidungen des Beirats, die ab dem 1. Juli 2021 in Kraft treten.

In einer Sitzung am 21. Juni 2021 hat der Beirat des Berliner Fußball-Verbandes Entscheidungen zu verschiedenen Themen getroffen, die zum 1. Juli 2021 in Kraft treten und somit für die anstehende Saison 2021/2022 relevant sind.

Die Beschlüsse betreffen u.a. die Sonderregelungen der vergangenen zwei Spielzeiten, die die spielleitende Stelle zur Wertung oder Annullierung eines unterbrochenen Wettbewerbes befähigte. So ist das Vorgehen bei einem Wettbewerb, der aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslagen oder wegen höherer Gewalt unterbrochenen wurde, konkretisiert und fest in der Spiel- und Jugendordnung verankert worden.

Auch die Möglichkeit von bis zu fünf Auswechslungen pro Spiel, die als Reaktion auf die gestiegenen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie geschaffen wurde, bleibt mindestens für die Saison 2021/22 bestehen.

Des Weiteren ist das BFV-Präsidium auf Antrag des Jugendausschusses befähigt worden, hauptamtliche Mitarbeiter:innen als spielleitende Stellen zu berufen. Diese hauptamtlichen Mitarbeiter:innen gelten dann als Staffelleiter:innen und sollen insbesondere im Falle von Personalengpässen im Ehrenamt den Spielbetrieb sicherstellen.

Ein weiterer Beschluss betrifft das Sportgericht. Dort gibt es künftig die Möglichkeit, Verhandlungen unter festgelegten Voraussetzungen per Videokonferenz durchzuführen.

Neue Möglichkeiten für den Frauenfußball

Ab der Saison 2021/22 wird es im Berliner Amateurfußball eine U23-Liga für Frauen geben. Sowohl im Klein- als auch im Großfeld-Bereich werden die gemeldeten Teams jeweils in einer eigenen Liga unter sich spielen. So soll jungen Spielerinnen, vor allem als Reaktion auf die Umstände der COVID-19-Pandemie, der Sprung in den Frauen-Bereich erleichtert werden.

Auch für Spielerinnen der älteren Generation sind neue Optionen geschaffen worden, um weiterhin an einem geregelten Spielbetrieb teilnehmen zu können. So wird es künftig möglich sein, auf Antrag am Spielbetrieb der Altliga in der entsprechenden Altersklasse teilzunehmen. Die Option besteht ab dem Ü40-Bereich aufwärts.

Darüber hinaus ist das Zweitspielrecht für Frauen modifiziert worden. Ab sofort können Spielerinnen, die in einer Juniorenmannschaft spielen, ein Zweitspielrecht für eine Frauen-Mannschaft, unabhängig von deren Spielklasse, beantragen.

Bedeutender Schritt für den Kinderfußball

Die Spielform des Kinderfußballs ist durch die Beschlüsse des Beirats weiter vorangebracht worden. Die Jugendordnung wurde entsprechend angepasst, so dass der G-Jugend-Bereich zur kommenden Saison flächendeckend auf Kinderfußball umgestellt ist. Der Berliner Fußball-Verband ist damit deutschlandweit Vorreiter im Bereich des Kinderfußballs. Bereits in der abgelaufenen Saison hatten viele Kinder dieser Altersklasse das Angebot, am Kinderfußball-Spielbetrieb teilzunehmen, angenommen und für eine durchweg positive Resonanz gesorgt. Weitere Informationen zum Thema Kinderfußball sind hier zu finden.

Alle Beiratsbeschlüsse können in folgender PDF-Datei detailliert eingesehen werden:
Verwaltungsanordnungen Nr. 30-54 - 2017/2021

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