Datenschutz bei der Meldung von Corona-Fällen im Verein

Prinzipiell ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Verband aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen nicht zulässig. Foto: Scanrail.

Vereine werden gebeten, keine personenbezogenen Gesundheitsdaten bei der Meldung von Infektions- und Verdachtsfällen an den BFV zu übermitteln.

Aus aktuellem Anlass bittet der Berliner Fußball-Verband seine Mitgliedsvereine darum, bei der Meldung von SARS-CoV-2-Fällen im Verein auf die Zusendung von persönlichen Gesundheitsdaten (wie z. B. nicht anonymisierte Testergebnisse) zu verzichten, um die Anonymität der Betroffenen zu wahren. Prinzipiell ist die Verarbeitung solcher personenbezogenen Daten durch den Verband aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen nicht zulässig.

Grundsätzlich gilt, dass bei Infektions- oder Verdachtsfällen die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt oberste Priorität besitzt. Die Meldung beim BFV sollte auch weiterhin über das folgende Online-Formular vorgenommen werden: Meldung eines SARS-CoV-2-Falls im Verein

Der Name sowie andere personenbezogene Gesundheitsdaten der Betroffenen werden in obigem Formular nicht abgefragt. Wichtig ist zudem, dass der Vereinsvorstand vor einer Meldung informiert und dessen Einverständnis eingeholt wurde, da dieser gegenüber dem BFV vertretungsberechtigt ist.

Alle Informationen zum Thema Corona stellt der BFV auf seiner Homepage gebündelt zur Verfügung: Info-Seite Coronavirus

Bei weiteren Fragen zum Thema können sich die Vereine per E-Mail (corona@berlinerfv.de) an den BFV wenden.