Neue Ausbildungsrichtlinie für Schiedsrichter:innen

Die neue Ausbildungsrichtlinie soll für eine einheitliche und qualitativ verbesserte Ausbildung der Schiris sorgen. Foto: BFV

Zum Jahresbeginn 2024 trat die neue Ausbildungsrichtlinie für Schiedsrichter:innen in Kraft.

Der Berliner Schiedsrichterausschuss hat eine neue Ausbildungsrichtlinie für Schiedsrichter:innen verabschiedet, welche am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Die Ausbildungsrichtlinie wurde eingeführt, um die Qualität der Schiedsrichter:inleistungen weiter zu verbessern und eine einheitliche Ausbildung zu gewährleisten.

Die neue Ausbildungsrichtlinie gliedert sich in verschiedene Abschnitte, die aufeinander aufbauen. Der Anfänger:innenlehrgang (ALG) bildet den ersten Abschnitt, der die Grundlage für alle zukünftigen Schiedsrichter:in darstellt. Hier werden die Grundlagen der Schiedsrichter:intätigkeit vermittelt, einschließlich der Regeln und des Verhaltens auf dem Spielfeld.

Im Anschluss an den Anfänger:innenlehrgang werden die Schiedsrichter:innen einer Patenschaft zugeteilt. Dabei handelt es sich um eine:n erfahrene:n Schiedsrichter:in, die als Mentoren fungieren und die Anfänger:innen während ihrer Spielleitungen unterstützen. Die Patenschaft soll den zukünftigen Schiedsrichter:innen die Möglichkeit geben, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und von den Erfahrungen der älteren Kollegen:innen zu profitieren.

Nach Abschluss der Patenschaft folgt zwei bis sechs Monate später der Nachbetreuungslehrgang (NaBet). Hier werden die Schiedsrichter:innen erneut geschult, um das Wissen in den Bereichen: Assistent:innen – erste Erfahrungen und die wichtigsten Begriffe und Aufgaben, Gewaltprävention und einem Praxisteil aufzufrischen und eventuelle Defizite zu beseitigen.

Eine weitere wichtige Änderung in der neuen Ausbildungsrichtlinie betrifft die Teilnahme an den Ausbildungsabschnitten. Wenn ein:e Schiedsrichter:in aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht an einem Abschnitt teilnehmen kann, besteht die Möglichkeit, diesen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass alle Schiedsrichter:innen die gleiche Ausbildung erhalten, unabhängig von individuellen Umständen. Zudem ermöglicht diese Neueinführung mehr Flexibilität innerhalb der Ausbildung und erhöht die Attraktivität für Interessierte.

Außerdem wird ab dem 16. Lebensjahr eine zwingende Vorlage eines Führungszeugnisses für Anwärter:innen eingeführt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur geeignete Personen die Schiedsrichter:intätigkeit ausüben.