Änderung der Schiedsrichter Soll/Ist-Abrechnung 2020

Der Schiedsrichterausschuss möchte durch den neuen Beschluss die Vereine finanziell entlasten. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen des Spielbetriebs wurde die Schiedsrichter Soll/Ist-Abrechnung für 2020 geändert.

Folgende Regelungen für das Schiedsrichter Soll/Ist treten für 2020 in Kraft:

  • Die Berechnung zum Stichtag 30. Juni 2020 wird ausgesetzt. Stattdessen erfolgt eine Betrachtung des gesamten Kalenderjahres 2020 zum Stichtag 31. Dezember 2020.
  • Um für die Soll/Ist-Rechnung als anerkannte/r Schiedsrichter/in zu gelten, muss eine Anzahl von zehn Spielen im Kalenderjahr 2020 nachgewiesen werden.
  • Der Beschluss gilt vorbehaltlich der kompletten Durchführung der restlichen Spielzeit in 2020. Sollte der Spielbetrieb aus übergeordneten Gründen erneut unter- oder abgebrochen werden, erfolgt eine neue Entscheidung.

Trotz des eingeschränkten Spielplans werden die Schiedsrichteransetzer alles versuchen, dass möglichst alle Schiedsrichter/innen auf die Mindestanzahl der Spiele kommen.

Der Schiedsrichterausschuss hofft, damit den außergewöhnlichen Umständen diesen Jahres Rechnung zu tragen und für eine finanzielle Entlastung in den Vereinen sorgen zu können.

Für weitere Fragen dazu steht der Schiedsrichterausschuss gerne zur Verfügung.