Vereine können Anpassungen bei der „70-Minuten-Regelung“ anstreben

Vereine können mit ihren Sportämtern individuelle Lösungen bezüglich der 70-Minuten-Regelung anstreben. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Eine Auswertung mit den Berliner Sportämtern hat ergeben, dass künftig eine engere Taktung der angesetzten Pflichtspiele möglich ist.

Somit können künftig auch mehr als drei Spiele pro Sportplatz stattfinden, z. B. für Freundschaftsspiele oder andere Spielformen der Vereine. Voraussetzung ist jedoch, dass der Verein über ein aktuelles Hygienekonzept verfügt und die Anzahl der Kabinen bzw. die Sportplatzinfrastruktur dieses zulassen. Menschenansammlungen auf dem Sportplatz sowie im Kabinentrakt sind weiterhin nicht zulässig.

Jeder Verein hat folglich die Möglichkeit, das entsprechende Gespräch mit seinem Sportamt zu suchen. Der BFV benötigt im Anschluss eine E-Mail oder eine Erklärung des Heimvereins, dass gemäß Absprache zwischen Verein und Sportamt von der 70-Minuten-Regelung abgerückt werden darf. Der Verein kann nach Bestätigung durch das Sportamt den BFV formlos via BFV-Mail über die abweichende Absprache informieren (Empfänger Carsten Voss, Daniel Schlomach, Staffelansetzer). Die Spielplaner werden dieses dann bei den künftigen Ansetzungen berücksichtigen. Um das Verfahren entsprechend vorzubereiten, gilt die Regelung ab dem Ansetzungszeitraum 9. November 2020 und folgende Pflichtspiele. Wenn keine Meldung durch den Verein erfolgt, wird der BFV weiterhin die Spiele mit 70 Minuten Abstand ansetzen. Der BFV stellt den Vereinen ferner ein Muster-Dokument zur Verfügung, mit dem der Verein auf das Sportamt zugehen kann (keine Pflicht, da der Verein rechtsverbindlich mit der BFV-Mail versichert, dass die Absprache mit dem Sportamt erfolgt ist).