Geänderte Wechselbestimmungen für die Saison 2020/2021

Die sogenannte Sechs-Monats-Regelung ist in dieser Wechselperiode außer Kraft gesetzt. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Aufgrund der coronabedingten Saisonunterbrechung mussten die Vereinswechselbestimmungen für die neue Spielzeit angepasst werden.

Die mehrmonatige Spielpause der BFV-Wettbewerbe beeinflusst auch die Vereinswechselbestimmungen für die Saison 2020/2021. So kommt es in diesem Sommer zu einer Verschiebung der normalerweise gültigen Rahmentermine der Wechselphase I. Darüber hinaus gilt zu beachten, dass die Sechs-Monats-Regelung, wonach Spieler/innen auch ohne Zustimmung des abgebenden Vereins das Verbandsspielrecht für den neuen Verein ein halbes Jahr nach dem letzten Pflichtspieleinsatz erhalten, in dieser Wechselperiode außer Kraft gesetzt wurde.

Die angepassten Wechselmodalitäten und Eckdaten sind den folgenden Kurzübersichten zu entnehmen:

Bestimmungen für Junior/innen – Wechselperiode 2020/2021 (Download-PDF)

Bestimmungen für Erwachsene – Wechselperiode 2020/2021 (Download-PDF)