BFV aktualisiert Corona-Richtlinien

Zur Beantragung einer Spielumlegung aufgrund von Corona-Infektionen im Team werden ab sofort auch Antigenschnelltests (Bürgertests) anerkannt. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Das Präsidium hat eine Anpassung der Richtlinien für alle Spielbetriebsbereiche beschlossen, um der aktuellen Pandemielage Rechnung zu tragen.

Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen, die sich durch das aktuelle Infektionsgeschehen, die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die angepassten Vorgaben zu Quarantäne und Isolation sowie Engpässe bei den PCR-Testkapazitäten ergeben, haben die spielleitenden Ausschüsse des Berliner Fußball-Verbands notwendige Anpassungen der Corona-Richtlinien für den Spielbetrieb erarbeitet. Diese bettreffen vor allem das Prozedere bei der Beantragung von coronabedingten Spielumlegungen.

Die Beschlussvorlage wurde vom BFV-Präsidium in der Sitzung vom 26. Januar 2022 bestätigt, sodass die Änderungen ab sofort für alle Meisterschafts- und Pokalspiele der Jugend, Frauen, Herren und Senioren gelten.

Folgende Anpassungen sind zu beachten:

  • Einem Antrag auf Spielumlegung wird stattgegeben, wenn mehr als vier Spieler:innen auf dem Großfeld bzw. mehr als zwei auf dem Kleinfeld gleichzeitig in einer Mannschaft positiv auf Covid-19-SARS-Cov2 getestet worden sind und/oder sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden.
  • Neben einem möglichen Antrag auf Spielumlegung im elektronischen Umlegungssystem ist in jedem Fall der Corona-Meldestelle des BFV der Antrag auf Spielverlegung unter Angabe der Anzahl der positiv auf Covid-19-SARS-Cov-2 getesteten und/oder sich in behördlich angeordneter Quarantäne befindlichen Spielern:innen in dem dafür vorgesehenen BFV-Formblatt online zu übersenden.
  • Anträge auf Spielumlegung wegen eines Coronaverdachts werden nur dann von den spielleitenden Stellen bearbeitet, wenn zumindest das BFV-Formblatt vollständig ausgefüllt online übersandt wurde. Sonstige Mitteilungen oder Anträge auf Spielumlegungen wegen eines Corona-Verdachts, beispielsweise fernmündlich, per E-Mail oder BFV-Mail werden von den spielleitenden Stellen nicht berücksichtigt und der Antrag auf Spielumlegung gilt dann als nicht gestellt. Bei Nichtantritt ohne Online-Übersendung des BFV-Formblatts wird das Spiel für das gegnerische Team gewertet.
  • Die betroffenen Spieler:innen der Mannschaft sind verpflichtet, auf eigene Kosten oder Kosten des Vereins innerhalb von zwei Tagen nach der Übersendung des BFV-Formblatts einen Antigenschnelltest (Bürgertest) oder einen PCR-Test (zuvor waren nur PCR-Tests zulässig) durch ein behördlich zugelassenes Test-Center durchzuführen. Nicht zulässig sind Selbsttests oder Antikörpertests. Die betroffenen Spieler:innen der Mannschaft sind dann verpflichtet, dem Verein innerhalb von drei Tagen nach der Übersendung des BFV-Formblatts nachzuweisen, dass ein Test durchgeführt wurde. Das Testergebnis ist nicht nachzuweisen.

Die gesamten Richtlinien sind hier nachzulesen: Corona-Richtlinien (Stand: 26. Januar 2022)

Alle Informationen zum Thema Corona im Berliner Fußball gibt es zudem hier: Unterseite Coronavirus