Jetzt zum Kinder- und Jugendschutz weiterbilden

Im Workshop soll eine Sicherheit im Umgang mit Themen des Kinder- und Jugendschutzes vermittelt werden. Foto: BFV.

Bis zum 8. Oktober können sich interessierte Vereinsvertretende für die Kurzschulung „Kinderschutz ist keine Kann-Entscheidung“ anmelden.

Am Mittwoch, den 11. Oktober 2023 bietet der BFV erneut seine Kurzschulung „Kinder- und Jugendschutz im Fußballverein - Kinderschutz ist keine Kann-Entscheidung“ an, für die man sich bis spätestens zum 8. Oktober anmelden kann. Die BFV-Kinderschutzbeauftragten Rowena Yorat und Cornelia Britt werden als Referentinnen agieren und freuen sich über die Teilnahme von Vereinskinderschutzbeauftragten, Trainer:innen und Betreuer:innen. 

Inhaltlich sollen ehrenamtliche sowie hauptamtliche Mitarbeiter:innen im Fußball eine gewisse Sicherheit im Umgang mit der Thematik Kinder- und Jugendschutz erhalten. In interaktiver Weise und mit fußballspezifischen Praxisbeispielen werden nachstehende Punkte vermittelt: 

  • Was sind Formen der Kindeswohlgefährdung?
  • Gesetzesgrundlagen & Aufsichtspflicht
  • Zahlen und Fakten und was wir daraus schließen?
  • praktische Übungen an Fallbespielen für Management im Krisenfall
  • Wer sind die Täter:innen?
  • Was sind Täter:innen-Strategien?
  • Vermittlung von Kompetenzen und Beratungsstellen (externe Anlaufstellen) 

Die Schulung findet in der BFV-Geschäftsstelle (Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin) statt. Für die Teilnahme werden vier Lerneinheiten (LE) zur Verlängerung der C-Lizenz anerkannt. Die Teilnahme an der Kurzschulung kostet zehn Euro pro Person. 

Zur Anmeldung