Schiedsrichter-Anfänger:innen-Lehrgänge

Wie werde ich Schiedsrichter:in?

Du hast Lust, Schiedsrichter:in zu werden? Wir bieten für Anfänger:innen eine vollwertige DFB-Schiedsrichter:innen Ausbildung mit Vermittlung aller Fußballregeln in Theorie und Praxis an.

Pro Saison gibt es bis zu zehn Anfänger:innenlehrgänge, davon mindestens einen pro Region (Nord, Süd, Ost, West) und zwei Hybrid-Lehrgänge. Die Gruppengröße beträgt 25-30 Anwärter:innen. Durch die modulare Gestaltung der Lehrgänge, sprich Lehre in Präsenz und Online mit je 30-35 Lehreinheiten, kann ein qualitativ gleichwertiges Ausbildungsniveau für alle Anwärter:innen am Ende jedes Lehrgangs sichergestellt werden. Alle Lehrgänge bieten unter anderem Lehreinheiten zum Thema „Gewaltprävention“, damit jede:r Anwärte:r für den Ernstfall gewappnet ist. Zum Bestehen des Lehrgangs ist die Teilnahme an allen Ausbildungstagen verpflichtend, außerdem muss ein Test aus 15 Regelfragen und ein achtminütiger Dauerlauf bestanden werden. Unterstützt wird der Prozess von einer Online-Plattform des DFB, auf der Regelfragen geübt werden können.

Unsere Anfänger:innen-Lehrgänge (ALG) im Überblick:

  • Ferien-ALG: in Winter-, Sommer- und Herbstferien Montag bis Freitag jeweils von 10:00 bis 15:00 Uhr
  • Wochenend-ALG: drei Wochenenden, immer Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr
  • Samstags-ALG: 5x samstags von 10:00 bis 15:00 Uhr
  • Abend-ALG: Unter der Woche 8x von 17:00 bis 20:00 Uhr
  • Hybrid-ALG: 3x zwei Stunden in Präsenz (inkl. Theorieprüfung), 7x zwei Stunden online per Video-Konferenz, 1x Laufprüfung
  • ALG für Menschen mit Fluchterfahrung: Jeweils zum Ende des Jahres (derzeit nur in Deutsch/Arabisch möglich)

Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss:

Folgt eine Patenschaft mit erfahreneren Schiedsrichter:innen, die euch bei den ersten Spielen begleiten und anleiten. Mit Abschluss der Patenschaft seid ihr offiziell Schiedsrichter:innen und bekommt euren Schiri-Ausweis. Nach der Patenschaft schließt ein verpflichtender Nachbetreuungslehrgang an. Dieser soll zwei bis vier Monate, jedoch spätestens zwölf Monate nach beendeter Patenschaft absolviert werden.

Erste Spiele auf Jugend-Kleinfeld dürfen bereits ohne Pat:innen gepfiffen werden, anschließend ist der Wechsel auf Erwachsenen- oder Großfeldbereich möglich. Die Ansetzungen erfolgen in der Region des eigenen Wohnortes, so dass weite Anreisen verhindert werden können. Auch die Lehrgemeinschaften, an denen monatlich zur Fortbildung teilgenommen werden soll, werden so zugeordnet, dass sie sich in Wohnnähe befinden. Außerdem bietet sich die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis an weiteren Qualifizierungen, z.B. zum:r Futsal Schiedsrichter:in, teilzunehmen.

Voraussetzungen zur Teilnahme am Anfänger:innenlehrgang: 

Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, bzw. gilt die Regelung, dass bis zum Jahresende die Vollendung des 14. Lebensjahres erreicht sein muss. Nach vollständiger Absolvierung eines Schiedsrichter-Praktikums kann auch schon vor Vollendung des 14. Lebensjahres am Anfängerlehrgang teilgenommen werden. Ab der Vollendung des 16. Lebensjahres wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis benötigt. Außerdem sollte jede:r Bewerber:in mindestens einmal pro Woche als Schiedsrichter:in ansetzbar sein. Darüber hinaus muss eine aktive Mitgliedschaft in einem Berliner Fußballverein nachgewiesen werden. Dieser übernimmt die Lehrgangsgebühr in Höhe von 25€.

Fragen rund um die Anfänger:innenlehrgänge sowie dem Schiedsrichter:innenpraktikum werden gerne von den Kolleginnen und Kollegen des Schiedsrichterbereiches beantwortet. Erreichbar unter 030 89 69 94-120 (Mo.-Fr.) oder per E-Mail

Die ALG-Termine werden über die Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht.

Zur Anmeldung geht es HIER.

 

Anmeldung von Interessierten zu Schiedsrichter Anwärterlehrgängen (ALG):

Da es in der Vergangenheit zu Unstimmigkeiten bei den Vereinen und Unklarheiten bei den Anmeldemodalitäten zu Schiedsrichter Anwärterlehrgängen gekommen ist, werden hier einige Hinweise gegeben, die die Anmeldeprozedur verdeutlichen sollen. Um für alle Vereine Chancengleichheit zu wahren und Entscheidungen für alle Beteiligten möglichst transparent zu machen, sind bei der Anmeldung von Anwärtern zum ALG folgende einheitlichen Regelungen zu berücksichtigen:
• Aus Kosten-/Nutzengründen liegt die Mindestteilnehmerzahl eines ALG bei mindestens 25 Anwärtern (Begründete Ausnahmen durch den SRA oder Lehrstab sind möglich)
• Pro ALG können nur maximal 5 Teilnehmer pro Verein angemeldet werden (Ausnahme: die maximale Teilnehmerzahl des ALG wird sonst nicht erreicht) – Hintergrund: Chancengleichheit für alle Vereine unter Berücksichtigung der Ausbildungskapazitäten.
• Anmeldungen zum ALG erfolgen ausschließlich über das Schiedsrichterportal
(Ausnahmen nur nach Rücksprache mit dem ALG-Verantwortlichen)
• Sollten mehr Interessierte zu einem ALG angemeldet werden, als es die maximale Teilnehmerzahl zulässt, wird durch das Hauptamt eine Warteliste erstellt (diese gilt immer nur für den angemeldeten Lehrgang). Kommt es zu Absagen der Teilnehmer, können Wartende chronologisch nachrücken.
Diese Richtlinien haben sich aufgrund von Erfahrungen der letzten Jahre als sehr praktikabel und zielführend für eine nachhaltige sowie erfolgreiche Ausbildung neuer Schiedsrichter herausgestellt.
Ziel ist es nicht nur, möglichst viele Schiedsrichter auszubilden, sondern auch allen ernsthaft Interessierten die Chance zu geben, einen Anfängerlehrgang zu besuchen, sich als Schiedsrichter zu verwirklichen und bestenfalls lange dem neuen Hobby treu zu bleiben.