B-Lizenz-Lehrgänge: Zulassungsvoraussetzungen angepasst

2024 wird es zwei BFV-Ausbildungslehrgänge zum Erwerb der B-Lizenz geben. Foto: BFV.

Der BFV gibt die Termine für die anstehenden B-Lizenz-Lehrgänge bekannt, begleitet von wichtigen Änderungen in den Zulassungsvoraussetzungen.

Der Ausbildungslehrgang der B-Lizenz richtet sich an Trainer:innen, die im leistungsorientierten Amateurfußball unterwegs sind. Folgende Termine sind für das Jahr 2024 geplant: 

Änderung in den erweiterten Zulassungsvoraussetzungen

Um sicherzustellen, dass die Teilnehmenden des B-Lizenz-Lehrgangs die bestmögliche Ausbildung und Vorbereitung erhalten, hat der BFV eine wichtige Änderung in den Zulassungsvoraussetzungen vorgenommen: Ab sofort muss ein neues Zulassungsverfahren erfolgreich absolviert werden, um die Teilnahme am Ausbildungslehrgang der B-Lizenz zu ermöglichen. Demnach gelten für die kommenden Ausbildungslehrgänge der B-Lizenz folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gültige C-Lizenz und bestandenes Zulassungsverfahren
  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Nachweis über mindestens sechsmonatige Chef- oder Assistenztrainer:innentätigkeit im Jugend- oder Erwachsenenbereich (U14 und höher)
  • Zugriff auf ein Großfeldteam (U14 und höher) während der gesamten Ausbildungsdauer

Wie gestaltet sich das neue Zulassungsverfahren? 

Im Rahmen des neuen Zulassungsverfahrens für die B-Lizenz sind zwei wesentliche Komponenten zu beachten: Die Einreichung eines Trainingsvideos und ein persönliches Gespräch. Das Trainingsvideo muss vor dem Termin zum persönlichen Gespräch eingereicht werden und beinhaltet folgende Punkte:

  • Das Video sollte eine Länge von zehn bis zwölf Minuten (ohne Schnitt) aufweisen.
  • Es muss eine Großfeldtrainingsgruppe (ab U14) während einer Spielform betreut werden.
  • Im Video sollte ein Trainingsschwerpunkt erkennbar sein, der die eigene Spielidee oder ein Prinzip dieser Idee widerspiegelt. Dies kann im späteren persönlichen Gespräch vertieft werden.

Aufbauend auf dem Trainingsvideo wird ein persönliches Gespräch (30 Minuten) geführt, bei dem die Trainer:innen anhand einer Präsentation (maximal zehn Minuten) folgende Inhalte thematisieren sollen:

  • Motivation zur B-Lizenz
  • Persönlicher Werdegang
  • Vorstellung der Spielidee (sollte aus dem Trainingsvideo hervorgehen)

Anders als im Jahr 2023 ist eine formale Ligenzugehörigkeit als Trainer:in damit nicht mehr erforderlich. Der BFV ermutigt alle interessierten Trainer:innen, sich für das Zulassungsverfahren zu bewerben und ihre Leidenschaft für den Fußball zu vertiefen.

Für weitere Informationen zu den B-Lizenz-Lehrgängen und den Zulassungsvoraussetzungen stehen der Veranstaltungskalender oder das Team der BFV-Qualifizierung (qualifizierung@berlinerfv.de, Tel.: 030 89 69 94 - 350) zur Verfügung.