Am 8. Dezember treten weitere Änderungen der Infektionsschutzverordnung in Kraft. Dann gilt für die Sportausübung unter freiem Himmel die 3G-Regel.

Der BFV-Spielbetrieb wird am kommenden Wochenende unter Einhaltung der zum 27. November in Kraft getretenen Infektionsschutzverordnung durchgeführt.

Die Aktualisierung vereinfacht die Anwesenheitsdokumentation weiter und passt das Tool den aktuellen Anforderungen des Infektionsschutzes an.

Bis zum 13. Dezember läuft eine neue Umfrage im Amateurfußball-Barometer, die sich mit dem Thema Ehrenamt beschäftigt.

Am 27. November treten weitere Änderungen der Infektionsschutzverordnung in Kraft – die Sportausübung unter freiem Himmel ist davon nicht betroffen.

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