Der Berliner Fußball-Verband macht darauf aufmerksam, dass die Weitergabe oder Vermietung von Nutzungszeiten öffentlicher Sportanlagen unzulässig ist.

Im Rahmen der Mikroplastik-Thematik fragt der BFV derzeit bei einzelnen Vereinen Informationen bezüglich ihrer Sportstätten ab.

Aktuell können von den zuständigen Personen Anträge für den Arbeits-Verbandstag am 16. November 2019 eingebracht werden.

Berlins Vereinsvertreter/innen sind aufgerufen, sich an einer Umfrage zum Ablauf der jährlichen Meisterehrung zu beteiligen.

Bereits in vier Wochen können BFV-Mitglieder den Citroën C3 Aircross zu günstigen Konditionen fahren.

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