Verstöße gegen die Corona-Richtlinien sind nun strafbar

Verstöße gegen die Corona-Richtlinien sind ab sofort sanktionierbar. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel

Der Beirat hat entschieden, dass Verstöße gegen die Hygienebestimmungen zukünftig vom BFV sanktioniert werden können.

In der Sitzung am Montag, den 14. Dezember 2020 hat der Beirat des Berliner Fußball-Verbandes einem Antrag des Präsidiums zugestimmt, der eine Anpassung der Rechts- und Verfahrensordnung vorsah. Somit können Verstöße gegen die Richtlinien für Jugend, Frauen und Mädchen, Herren und Senioren für die Saison 2020/2021 (auch Corona-Richtlinien genannt) zukünftig durch den BFV sanktioniert werden.

Nach Wiederaufnahme des Spielbetriebs 2020/2021 war es Berichten der spielleitenden Stellen, Vereine und Bezirksämter zufolge wiederholt zu leichten bis schweren Verstößen gegen die geltenden Hygienebestimmungen durch Spieler:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen oder auch Zuschauende gekommen. Um derartiges Fehlverhalten auch sportgerichtlich verfolgen zu können, bedurfte es einer Anpassung der Rechts- und Verfahrensordnung des BFV, die durch die Zustimmung des Beirats nun erfolgt ist.

Die Corona-Richtlinien fassen die Vorschriften und Bestimmungen zusammen, die sich aus der jeweils gültigen Fassung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats für den Berliner Amateurfußball ergeben. Darin sind auch die Pflichten der Vereine aufgeführt, die unter anderem das Erstellen und Umsetzen eines konkreten Hygienekonzepts und das Führen einer Anwesenheitsdokumentation umfassen.

Die kompletten Richtlinien stehen hier zum Download bereit: Richtlinien für Jugend, Frauen und Mädchen, Herren und Senioren für die Saison 2020/2021

Hygienekonzepte der Vereine können nach wie vor per E-Mail an corona@berlinerfv.de eingereicht werden.