Lizenzpflicht für Trainer:innen eingeführt

Die Maßnahme ist Teil der Qualifizierungsoffensive 2022 des BFV, in deren Rahmen die Trainings- und Ausbildungsqualität auf Berlins Fußballplätzen verbessert werden soll. Foto: BFV.

Nach Ablauf einer Übergangsfrist müssen Trainer:innen in den höheren BFV-Spielklassen im Besitz einer DFB-Lizenz sein.

Auf dem BFV-Arbeits-Verbandstag 2019 ist von den Delegierten mehrheitlich die Einführung einer Lizenzpflicht für Trainer:innen in bestimmten Spielklassen verabschiedet worden. Die Maßnahme ist Teil der Qualifizierungsoffensive 2022 des Berliner Fußball-Verbandes, in deren Rahmen die Trainings- und Ausbildungsqualität auf Berlins Fußballplätzen verbessert und einheitliche Qualitätsstandards in der Trainer:innenausbildung sichergestellt werden sollen.

Die Lizenzpflicht ist zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten, womit Trainer:innen in den höheren Berliner Amateur-Spielklassen bis zum Ende der jeweiligen Übergangsfrist mindestens in Besitz einer DFB-C-Lizenz (in der Herren-Berlin-Liga ist eine DFB-B-Lizenz nötig) sein müssen. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen ist pro Spieljahr eine Verwaltungsstrafe zu entrichten. Über eine potenzielle Verlängerung der Übergangsregelungen aufgrund der Corona-Pandemie wird das BFV-Präsidium 2022 entscheiden.

Informationen zu den betroffenen Spielklassen und den jeweiligen Übergangsfristen können dem Antrag Nr. 36 des BFV-Arbeits-Verbandstages 2019 entnommen werden.

Informationen zu Aus- und Fortbildungslehrgängen gibt es hier: Qualifizierung für Trainer:innen

Trainer:innen, deren Übergangsfrist zum 30. Juni 2022 abläuft und die noch nicht im Besitz der geforderten Lizenz sind, können sich zudem bei Martin Meyer, Leiter Qualifizierung & Sport, unter
martin.meyer@berlinerfv.de melden.