Keine neuen Regeln für den Spielbetrieb am Wochenende

Für den Sport ergibt sich aus der neuen Verordnung lediglich eine relevante Anpassung, die den Testnachweis von Schüler:innen während der Weihnachtsferien betrifft. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Das Inkrafttreten der neuen Infektionsschutzverordnung am 18. Dezember hat keine Konsequenzen für die Durchführung der Spiele an diesem Wochenende.

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 die Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt am Samstag, den 18. Dezember 2021 in Kraft, beinhaltet aber keine Änderungen, die den BFV-Spielbetrieb am Wochenende 18./19. Dezember betreffen.

Der Spielbetrieb wird nach Beratungen der AG Spieltechnik somit vorerst fortgeführt. Am kommenden Wochenende stehen im Berliner Amateurfußball die letzten Begegnungen an, bevor die reguläre Winterpause beginnt. Für die Sportausübung unter freiem Himmel gelten in Berlin seit dem 8. Dezember 2021 die 3G-Bedingungen. Detaillierte Informationen zu den geltenden Regelungen im Sport sind hier zu finden: Das bedeutet die Infektionsschutzverordnung

Anpassung hinsichtlich Testnachweis von Schüler:innen in den Ferien

Für den Sport ergibt sich aus der neuen Verordnung lediglich eine relevante Anpassung, die den Testnachweis von Schüler:innen während der Weihnachtsferien betrifft. Demnach kann die regelmäßige Testung während der schulfreien Zeit nicht mehr durch Vorlage eines Schülerausweises nachgewiesen werden. Auch Schüler:innen unter 18 Jahren müssen sich daher für die Erfüllung der 2G- wie auch der 3G-Bedingung bei Sportangeboten während der Ferien nach den Vorgaben des § 6 Abs. 1 testen lassen.

Die gesamte Verordnung ist nach der Veröffentlichung hier nachzulesen: Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie tritt mit Ablauf des 14. Januars 2022 außer Kraft.

BFV Service-App zur Anwesenheitsdokumentation

Die BFV Service-App ist ein kostenloses Tool zur digitalen Personenerfassung. Die Anwendung soll den Berliner Fußballvereinen im Rahmen ihrer Hygienekonzepte und gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Kontaktnachverfolgung von Sportler:innen, Zuschauer:innen und Vereinsangehörigen so einfach wie möglich machen.

Weitere Informationen zur App und zur Einrichtung sind hier zu finden: BFV Service-App