Das bedeutet das neue Konjunkturpaket für Vereine

Das Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem eine vorübergehende Senkung der Umsatzsteuersätze bis zum 31. Dezember 2020. Foto: Adobe Stock.

Am 6. Juni hat sich der Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Konjunkturpaket verständigt, das auch für Vereine relevante Maßnahmen beinhaltet.

In ihrer Sitzung vom 6. Juni 2020 hat sich die Regierungskoalition auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket zur Krisenbewältigung geeinigt. Die darin enthaltenen Gesetzesänderungen bedürfen zwar noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, es ist aber davon auszugehen, dass diese bestätigt und erste Maßnahmen bereits zum 1. Juli 2020 in Kraft treten werden.

Unter den insgesamt 56 Einzelmaßnahmen, auf die sich der Koalitionsausschuss verständigt hat, befinden sich einige Punkte, die auch für Vereine von Relevanz sind. Das betrifft vor allem die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuersätze bis zum 31. Dezember 2020, aber auch Einzelförderprogramme unter anderem durch Sonderkredite oder neue Überbrückungshilfen.

Detaillierte Informationen zu den Einzelmaßnahmen des Konjunkturpakets mit praxisrelevanten Hinweisen zur Umsetzung für die Vereinspraxis sind in folgendem PDF-Dokument nachzulesen: Neue Corona-Hilfe-Vorgaben auch für Vereine/Verbände.