Dem BFV wurden in den vergangenen Tagen vermehrt Vorfälle gemeldet, in denen Übungsleitende die beim Heimverein hinterlegten Kontaktlisten zur Covid-19-Nachverfolgung zur Kontaktaufnahme („Abwerbeversuche“) bei Eltern oder Spieler/innen nutzten. Der BFV ist über dieses Verhalten Einzelner erschüttert und fordert alle Vereine auf, diese Vorgänge in den internen Trainerbesprechungen aktiv zu thematisieren. Solche Vorgänge sind nicht nur unsportlich, sondern verstoßen eindeutig gegen die Vorgaben des Datenschutzes. Der BFV wird daher seine Regelungen entsprechend überprüfen, damit dieses auch nach der Rechts- und Verfahrensordnung sanktioniert werden kann. Der BFV appelliert daher an dieser Stelle nochmals an das Fairplay und die Vorgaben an den Datenschutz. Der BFV prüft ebenfalls, ob künftig die jeweiligen Kontaktlisten separat bei den Trainern der jeweiligen Mannschaften (Heim-/Gastverein) aufbewahrt werden dürfen. Dieses wird bei der Senatsverwaltung für Gesundheit angefragt. Bis dahin müssen die Listen weiterhin beim Heimverein datenschutzkonform vier Wochen aufbewahrt werden (vgl. Infektionsschutzverordnung).
Der BFV empfiehlt darüber hinaus jedem Verein entweder die Listen entsprechend abzudecken oder mit Einzelformularen in Postkartenformat zu arbeiten und stellt hierfür zwei verschiedene Muster zum Selbstausdrucken zur Verfügung: