BFV-Corona-Richtlinien bleiben weitgehend außer Kraft

Die BFV-Corona-Richtlinien bleiben in der zuletzt angewandten Form größtenteils außer Kraft. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Im Jugendbereich bleiben die Bestimmungen für coronabedingte Spielumlegungen erhalten.

In der Präsidiumssitzung am 27. April 2022 entschied das BFV-Präsidium die Aussetzung der Corona-Richtlinien im Erwachsenenbereich für die abgelaufene Saison 2021/22. Im Jugendbereich (Juniorinnen und Junioren) fanden nur noch die unter Ziffer 4 geführten „Ergänzenden Bestimmungen für Spielumlegungen“ Anwendung. Alle weiteren Richtlinien entfielen auch im Jugendbereich.

Auf Beschluss des Präsidiums bleiben die Corona-Richtlinien in diesem Umfang auch in der anstehenden Saison 2022/23 weiterhin außer Kraft gesetzt. Anträge auf Spielumlegung aufgrund von Corona-Infektionen bzw. behördlich angeordneter Quarantäne (mind. zwei Spieler:innen auf dem Kleinfeld bzw. mind. vier Spieler:innen auf dem Großfeld) können nach wie vor nur im Jugendspielbetrieb gestellt werden. Dafür ist weiterhin das gewohnte Online-Formular zu nutzen.

Die letzte Fassung der Corona-Richtlinien inklusive der im Jugendbereich weiterhin geltenden Ziffer 4 kann hier eingesehen werden: BFV-Corona-Richtlinien (Stand: 1. August 2022)

BFV empfiehlt eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen

Am 1. April 2022 waren mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung im Land Berlin alle bis dato bestehenden Einschränkungen für die Ausübung von Sport sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen entfallen. Der Berliner Fußball-Verband empfiehlt seinen Mitgliedervereinen jedoch, ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen auch nach dem Wegfall der rechtlichen Verpflichtung eigenverantwortlich aufrecht zu erhalten.

Der BFV unterstützt die entsprechenden Empfehlungen, welche die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport in Abstimmung mit dem Landessportbund Berlin (LSB) erarbeitet hat. So wird unter anderem dringend dazu geraten, in Innenräumen abseits der Sportausübung weiterhin eine medizinische Maske zu tragen, auf regelmäßiges Lüften zu achten und dort wo es möglich ist, den Mindestabstand einzuhalten. Den Berliner Fußballvereinen steht es als Nutzenden der Sportanlagen frei, derartige Schutzmaßnahmen für die eigene Nutzungszeit beizubehalten.

Die Empfehlungen der Senatsverwaltung sind hier nachzulesen: Infektionsschutz im Sport unter der Basisschutzmaßnahmenverordnung