BFV beschließt finanzielle Entlastung für Vereine

Insgesamt werden die Berliner Fußballvereine durch die Erlassung bzw. Reduzierung der Mannschaftsbeiträge für die Hinrunde 2020/2021 mit rund 26.000 Euro entlastet. Foto: Adobe Stock.

Die Mannschaftsbeiträge für die Hinrunde 2020/2021 werden im Jugendbereich vollständig und im Erwachsenenbereich anteilig erlassen.

Die Corona-Pandemie stellt den gesamten Berliner Fußball weiterhin vor große Herausforderungen, die nur gemeinsam zu bewältigen sind. In dem Wissen, dass viele Vereine aufgrund der neuerlichen Aussetzung des Spielbetriebs auf einen hohen Anteil ihrer Einnahmen verzichten müssen, hat der Berliner Fußball-Verband, trotz eigener Einbußen, eine weitere finanzielle Entlastung für seine Mitglieder beschlossen.

Auf Entscheidung des BFV-Präsidiums werden die Mannschaftsbeiträge, die zweimal jährlich erhoben werden und sich in ihrer Höhe an der jeweiligen Spielklasse orientieren, für die Hinrunde 2020/2021 zu einem erheblichen Teil erlassen. Demnach werden lediglich für die Berliner Herren-Teams der 1. Bundesliga bis zur Berlin-Liga die vollen Beitragssätze erhoben, da in diesen Spielklassen zum aktuellen Zeitpunkt auch weiterhin ein vollständiger Spielbetrieb mit Hin- und Rückrunde geplant ist. Für alle anderen Mannschaften des Erwachsenenbereichs (kompletter Frauenbereich und Herren ab Landesliga abwärts) werden die Beiträge um 50 Prozent reduziert, da in diesen Spielklassen auch nur eine einfache Runde gespielt wird. Darüber hinaus wird im gesamten Jugendbereich (Juniorinnen und Junioren) auf die Erhebung der Mannschaftsbeiträge für die Hinrunde 2020/2021 vollständig verzichtet. Insgesamt werden die Berliner Fußballvereine durch die Erlassung bzw. Reduzierung der Mannschaftsbeiträge für die Hinrunde 2020/2021 mit rund 26.000 Euro entlastet.

Bernd Schultz, Präsident des Berliner Fußball-Verbandes, sagt: „Wir verstehen uns als Dienstleister und Unterstützer unserer Mitglieder. Dazu gehört auch, die Arbeit in unseren Vereinen zu würdigen und in diesem Fall finanziell zu fördern. Insbesondere in Krisenzeiten wie diesen gilt es, das Ehrenamt zu unterstützen. Die Erlassung der Beiträge ist ein deutliches Zeichen für die Anerkennung der Vereinsarbeit.“

Ralph Rose, Vizepräsident Finanzen, ergänzt: „Die Corona-Pandemie stellt Verband und Vereine vor große Herausforderungen. Ich freue mich, dass wir mit dem Erlass der Mitgliedsbeiträge eine klare Haltung beweisen können und die finanzielle Unterstützung unserer Mitgliedsvereine ein Mittel ist, das in diesen Zeiten außer Frage steht.“

Erste Entlastung bereits für die Rückrunde 2019/2020 beschlossen

Auch für die Rückrunde der Saison 2019/2020, die nach Einstellung des Spielbetriebs im März auf dem außerordentlichen Verbandstag vom 20. Juni 2020 abgebrochen wurde, hatte das BFV-Präsidium bereits eine Entlastung beschlossen. Rückwirkend hatten die Berliner Vereine eine Gutschrift in Höhe von 100 Prozent auf die Mannschaftsbeiträge im Jugendbereich sowie von 75 Prozent im Erwachsenenbereich erhalten, die in Summe einer Entlastung von rund 38.000 Euro entsprachen.

Um die Berliner Vereine weiter zu entlasten, hatte der BFV zudem bereits im Sommer beschlossen, das Schiedsrichter Soll/Ist nicht wie üblich halbjährlich, sondern zum Stichtag am 31. Dezember 2020 einmalig für das komplette Jahr abzurechnen. Normalerweise werden nur Schiedsrichter:innen für die Berechnung berücksichtigt, die pro Halbserie mindestens acht Partien absolviert haben – durch die vorgenommene Anpassung wurde die Mindestanzahl der Spiele für das ganze Jahr 2020 jedoch auf zehn reduziert. Somit wird es den Vereinen erleichtert das vorgegebene Soll von aktiven Schiedsrichter:innen (orientiert sich an der Anzahl der Mannschaften) zu erreichen oder sogar zu übertreffen, was vom BFV mit einem finanziellen Bonus honoriert wird.