Beantragung von GEMA-Gutschriften bis 10. Juni möglich

Die GEMA hat seit Beginn der Pandemie ihre „Kunden“ unterstützt, indem die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der Betriebsschließung gutgeschrieben wurden. Foto: Getty Images.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Vereine im Rahmen einer Kulanzregelung Gutschriften von der GEMA erhalten.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat – bei der Vielfalt der Musikverwendung im sportlichen Bereich und im Interesse seiner Vereine, zu denen auch die Berliner Fußballvereine als Mitglieder des Landessportbundes Berlin (LSB) zählen – ein Abkommen mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) getroffen. Darin ist unter anderem geregelt, dass durch die Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages durch den DOSB eine Freistellung von den GEMA-Gebühren bei bestimmten Veranstaltungen mit musikalischer Umrahmung erfolgt.

Welche Arten der Musiknutzung dadurch bereits abgegolten sind, ist unter Punkt 4 im Pauschalvertrag nachzulesen.

Darüber hinaus gehende GEMA-Gebühren, die die Vereine selbst entrichtet haben, können im Rahmen einer Kulanzregelung zur Abfederung von coronabedingten, behördlich angeordneten Schließungen und Veranstaltungsabsagen erstattet werden. Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten hat die GEMA diese Regelung zum 31. Mai 2021 beendet.

Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, sind bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA zu stellen. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.

Weitere ausführliche Informationen sind hier zu finden: Umgang mit GEMA-Lizenzverträgen