Schule und Sportverein: Restmittel für Sportmaterialien

Die Sportjugend Berlin unterstützt Vereine, die Sport-AGs an Berliner Schulen anbieten, mit einem Zuschuss zum Übungsleitendenhonorar und Fördermitteln für Sportmaterialien. Foto: BFV.

Alle Vereine, die 2020 am Programm der Sportjugend Berlin teilgenommen haben, können bis 15. Dezember die Bezuschussung von Materialien beantragen.

Das Programm „Schule und Sportverein/-verband“ der Sportjugend Berlin fördert die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen in der Bundeshauptstadt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche für Bewegung zu begeistern. So unterstützt die Sportjugend Berlin Vereine, die Sport-AGs an Berliner Schulen anbieten, mit einem Zuschuss zum Übungsleitendenhonorar und Fördermitteln für Sportmaterialien.

Da die Jahresendabrechnungen bevorstehen, erinnert die Sportjugend Berlin alle Vereine daran, ihre Abrechnungsunterlagen bis zum 1. Dezember 2020 einzureichen. Die bis dahin noch ausstehenden AG-Tage können, wie in den vergangenen Jahren, schon vorab mit angeben werden. Falls es aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation zu Schulschließungen kommen sollte, werden die entsprechenden Tage abgezogen.

Gleichzeitig wird darüber informiert, dass auch in diesem Jahr wieder Restmittel für die Bewilligung von Sportmaterialien zur Verfügung stehen. Anträge für Zuschüsse von bis zu 300 Euro pro Maßnahme können formlos bei der Sportjugend Berlin gestellt werden, indem die entsprechenden originalen Kaufbelege (Anschaffung muss im Jahr 2020 erfolgt sein) mit den dazugehörigen Zahlungsnachweisen im Referat Kinder-, Jugendsport und Jugendsozialarbeit bis spätestens 15. Dezember 2020 eingereicht werden. In begründeten Einzelfällen können auch zusätzliche Mittel beantragt werden. Das gilt insbesondere für Sportarten mit aufwendigen bzw. sehr kostspieligen Material- und Geräteeinsatz sowie für inklusive Sportangebote.

Alle Vereine, die dieses Jahr am Programm „Schule und Sportverein/-verband“ teilgenommen haben, können Sportmaterialien abrechnen. Dies gilt auch für AGs mit Bezuschussungsanspruch, die nur bis zum ersten „Corona Lockdown“ stattgefunden haben und danach nicht wiederaufgenommen werden konnten. Es wird um Verständnis gebeten, dass wie in den vergangenen Jahren keine Garantie für die Auszahlung von Fördermitteln gegeben werden kann. Falls ein Zuschuss bewilligt wird, erfolgt die Überweisung in jedem Fall erst 2021.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Sportjugend Berlin: Kooperationsprogramm „Schule und Sportverein/-verband“