Schiedsrichter/innen werden zu aktueller Regelauslegung geschult

Alexander Molzahn, Chef der Leistungsschiedsrichter, weist auf die aktuelle Regelauslegung hin. Foto: BFV

Für einen sportlich fairen und respektvollen Umgang im Sinne des Fußballs hat sich der DFB in der Winterpause darauf verständigt, konsequent gegen Unsportlichkeiten gegenüber dem Spiel, dem Gegner und den Schiedsrichter/innen vorzugehen. Das konsequente Ahnden von Unsportlichkeiten wurde nun auch den Vereinen des Berliner Fußball-Verbandes kommuniziert

Die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter des Berliner Fußball-Verbandes wurden auf der Klausurtagung am 15. Februar 2020 darüber in Kenntnis gesetzt, dass auch im Berliner Spielbetrieb gegen Unsportlichkeiten im Rahmen der bestehenden Regeln konsequent vorgegangen werden soll.

Folgende vergehen werden dementsprechend zukünftig mit einer persönlichen Strafe in Form einer Gelben Karte geahndet:

  • Fordern einer Gelben Karte für einen Gegenspieler 
  • außenwirksames Gestikulieren (zum Beispiel Abwinken) beziehungsweise Reklamieren
  • höhnische beziehungsweise respektlose Gesten
  • jede Form aggressiven Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter
  • Mobbing (zum Beispiel Umzingeln des Schiedsrichters)
  • Zeitspiel/Verhinderung einer schnellen Spielfortsetzung (zum Beispiel Ball wegtragen, wegschießen oder wegwerfen)
  • Simulation (ohne klaren Kontakt des Gegenspielers)
  • Auslösen einer Massenkonfrontation (Rudelbildung) 

Jörg Wehling, Vorsitzender des Schiedsrichterausschusses, dazu: "Wir wissen, dass diese Ankündigung mitten in einer laufenden Saison erfolgt. Wir wissen, dass die Umsetzung kurzfristig initiiert ist. Wir wissen aber auch, dass sich das einzelne Verhalten auf dem Platz ändern muss, um wieder mehr Fairplay und Sportlichkeit zu erreichen."