Schiedsrichterbeirat verabschiedet die Qualifikationsrichtlinie Saison 2021/22

Die Qualifikationsrichtlinie für die Saison 2021/22 wurde vom Schiedsrichterbeirat verabschiedet. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel

Der Schiedsrichterbeirat hat im Umlaufverfahren der Vorlage des Schiedsrichterausschusses mehrheitlich zugestimmt.

Bereits vorher haben sich die Arbeitskreise intensiv mit der Qualifikationsrichtlinie beschäftigt und eine entsprechende Vorlage für den Schiedsrichterausschuss vorbereitet, welche nun durch den Schiedsrichterbeirat bestätigt wurde.

Nur wenige Punkte haben sich im Vergleich zur letzten Qualifikationsrichtlinie geändert.

Hier der Überblick:

  • Voraussetzung für das Amtieren in den Landesligen der A- bis C-Junioren sind 24 Punkte im Jahresregeltest
  • In der Bezirksliga ist nun ein Kreuz- und Schreibtest (für die Aufsteiger in die Landesliga) ergänzt worden
  • Auch für Leistungs-Schiedsrichter/innen kann im nächsten Jahr ein Online-Jahresregeltest abgenommen werden. Der Erfolg in diesem Jahr war Anlass für diese Modifizierung.
  • Das Rückmeldedatum für das Zusatzengagement an den Ansetzer ist der 15. September 2020.
  • Die Wechselfrist in den Freizeit-Bereich ist wegen des verspäteten Saisonstarts nach hinten verschoben worden.

Die Qualifikationsrichtlinie für die Saison 2021/22 befindet sich im Bereich "Infos & Downloads" -> "Informationen" und steht hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung:

Qualifikationsrichtlinie Saison 2021/22 - Übersicht

Qualifikationsrichtlinie Saison 2021/22 - Text