Spielberechtigung für Flüchtlingskinder

Flüchtlingskinder sollen am Spielbetrieb teilnehmen können. Foto: Franziska Rein

Um Flüchtlingskindern die Teilnahme am Sportgeschehen zu ermöglichen gibt es bereits entsprechende Maßnahmen, die hier ausführlich erklärt werden.

Seit einiger Zeit kommt eine Vielzahl an Flüchtlingen nach Deutschland und somit natürlich auch nach Berlin. Darunter sind oftmals Kinder, die ihre Angehörigen verloren haben und ohne diese einreisen. Unter normalen Umständen ist es für die betroffenen Kinder kaum möglich, im Rahmen eines Vereins am Spielbetrieb teilzunehmen, da die entsprechenden Auflagen in den seltensten Fällen erfüllt werden können.

Als Reaktion auf die akute Flüchtlingssituation hat der DFB bereits 2009 gemeinsam mit der FIFA die nötigen Maßnahmen getroffen, um diese Problematik zu lösen. Die Teilnahme am Spielbetrieb soll für möglichst jedes Flüchtlingskind gewährleistet werden.

Spielberechtigung beim BFV erhalten

Durch diese Befreiung kann die überwiegende Mehrheit von minderjährigen Flüchtlingskindern nach kurzer Zeit in Deutschland Fußball spielen. Sie benötigen hierfür eine Spielberechtigung, deren Ausstellung der Berliner Fußball-Verband vornimmt. Um spielberechtigt zu sein, ist für Minderjährige dabei die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Eintrittsformular des aufnehmenden Vereins erforderlich. Für Kinder, deren Eltern nicht erreichbar sind oder in besonders schlimmen Fällen nicht mehr leben, reicht die Unterschrift eines sogenannten Verfahrenspflegers, der in Deutschland eingesetzt wird, z.B. die Leitung des Flüchtlingsheims.

Sobald für minderjährige Flüchtlinge die Unterschrift eines Verfahrenspflegers vorliegt, kann eine Passantragstellung erfolgen.

Für Spieler bis zum vollendeten 11. Lebensjahr genügt der Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung und eine Kopie des Personaldokumentes.

Nach dem vollendeten 12. Lebensjahr wird für die Spielberechtigung laut FIFA-Vorgabe zusätzlich ein "internationaler Freigabeschein" benötigt, den das Herkunftsland ausstellt.
Für diese Jugendlichen ist eine sofortige Spielberechtigung nicht möglich.

Folgende Dokumente müssen mindestens eingereicht werden:
Der Antrag auf Spielberechtigung, die Kopie eines Personaldokumentes, ein Zusatzformular der Eltern/des Vormundes, dass sie nicht aus wirtschaftlichen Gründen in Deutschland ihren Wohnsitz genommen haben (Formular auf unserer Internet-Seite), ein Zusatzformular für erforderliche Angaben von Spielern aus dem Ausland (Formular aus unserer Internet-Seite), eine Meldebescheinigung über den Wohnort des Minderjährigen.

Nach Einreichung dieser erforderlichen Unterlagen beantragt der Berliner Fußball-Verband beim Deutschen Fußball-Bund diesen internationalen Freigabeschein. Wenn vom angefragten Nationalverband nach 30 Tagen keine Rückmeldung auf die entsprechende Anfrage erfolgt, kann die Spielberechtigung unter Vorbehalt erstellt werden.

Nachzulesen ist das Ganze hier: 

DFB: Spielberechtigungen für Flüchtlingskinder