Neue Regeln für Sportlärm

Die neue SALVO bringt Erleichterungen für den organisierten Sport. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel

Der reformierte Entwurf der Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) war am 23. Januar 2017 Thema einer Anhörung im Deutschen Bundestag.

In der Verordnung wird vor allem festgelegt, wie laut der Sportbetrieb auf öffentlichen Sportanlagen sein darf und ab wann Ruhezeiten gelten. LSB-Vizepräsident Thomas Härtel war als Sachverständiger geladen. Er sagte: „In keinem anderen Bundesland gibt es eine solche Häufung von Beschwerden und Klagen von Anwohnern wie in Berlin. Deshalb ist der Berliner Sport ganz besonders von den Lärmschutzregeln betroffen. Etwa 50 Konfliktfälle sind berlinweit bekannt.“

Der Landessportbund Berlin berichtet ausführlich.