Nutzungsrechte für Spielerfotos

Foto: sr Pictures Sandra Ritschel

Ohne Spielerfoto keine Spielberechtigung: Im Zuge der Digitalisierung müssen für neue Anträge zwingend Spielerfotos im DFBnet hochgeladen werden.

Auch jetzt schon ist jeder gedruckte Spielerpass nur dann gültig, wenn ein Spielerfoto vorhanden ist. Dies gilt zukünftig auch für das Spielrecht im DFBnet. Daher ist das Hochladen eines Spielerfotos hier (analog zum Aufkleben auf dem Spielerpass) Pflicht.

Seit dem 1. April 2016 gilt diese Neuerung. Hintergrund ist hier die fortschreitende Digitalisierung: In den nächsten Jahren sollen die gedruckten Spielerpässe vollständig durch digitale Spielberechtigungen ersetzt werden. In Vorbereitung darauf muss somit ab sofort für jeden neuen Antrag auf Ausstellung einer Spielberechtigung ein Passfoto im DFBnet hochgeladen werden. Die Zustimmung des Spielers für das Hochladen des Fotos wird dabei zwingend benötigt.

Ohne Foto kann keine Spielberechtigung erteilt werden. Gleichzeitig dienen die hochgeladenen Fotos lediglich der internen Verwendung, sind also nur für berechtigte Personen sichtbar. Hierunter fallen der Heim- und Gastverein sowie der angesetzte Schiedsrichter. Neu ist, dass auch der Staffelleiter der jeweiligen Staffel und der DFBnet-Administrator des BFV (Carsten Voss) Zugriff auf diese Fotos haben. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, wie beispielsweise auf fussball.de, ist und bleibt freiwillig.

Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen durch die Vereine wurde festgelegt, dass die Regelung erst ab dem 14. August 2016 umgesetzt wird.

Zusätzliche Nutzung der Spielerfotos in Print- und Online-Medien

Neben der verpflichtenden Freigabe des Fotos für die interne Nutzung im DFBnet hat jede/r Spieler/in die Möglichkeit, das zur Verfügung gestellte Foto auch für die Öffentlichkeit freizugeben. Also dem eigenen Verein, dem DFB, dessen Mitgliedsverbänden und der DFB-Medien GmbH zu erlauben, das Bild in Print- und Online-Medien zu verwenden. Die Zustimmung dazu ist freiwillig und gilt zum Beispiel für die Verwendung des Passfotos auf den Internet-Seiten des Vereins und Verbands sowie auf der Amateurfußball-Plattform „FUSSBALL.DE“.

Zusammengefasst bedeutet die neue Regelung: Es müssen für die DFBnet-interne Verwendung der Spielerfotos Zustimmungen erfolgen. Die Freigabe der Bilder für weitere Verarbeitungen wie in der Berichterstattung ist hingegen nicht verpflichtend.

Die Nutzungsrechte im Detail