Kleingruppen dürfen vergrößert werden

Kleingruppen im Training dürfen nun aus höchstens zwölf Personen bestehen. Foto: F. Rein.

Am Dienstag, den 2. Juni 2020 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die auch Änderungen für den Fußball enthält.

Die neunte Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ermöglicht eine Erhöhung der Anzahl von Personen innerhalb einer Trainingsgruppe. Während eine Trainingsgruppe pro Halbfeld bisher aus acht Personen bestehen durfte, so dürfen ab dem heutigen Dienstag, 2. Juni 2020, die Gruppen auf insgesamt zwölf Personen inklusive Trainer/in oder Betreuer/in (im Freien und in gedeckten Sportanlagen) erhöht werden. Diese Regelung gilt berlinweit.

Die gesamte neunte Verordnung ist hier zu finden: Neunte Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung