BFV setzt sich für Kinderschutz ein

Der BFV widmet sich dem Thema Kinderschutz. Foto: BFV

Der Berliner Fußball-Verband hat sich es zur Aufgabe gemacht, den Kinderschutz im Berliner Fußball zu fördern. Für dieses Ziel, wurden Kampagnen und Projekte ins Leben gerufen.

„Hier endet das Spiel“ – so lautet das Motto der BFV-Kampagne, die bereits ihren Weg in die Berliner Fußballvereine gefunden hat. Durch Plakate und Informationsflyer in den Umkleidekabinen der Kinder und Jugendlichen soll ihnen gezeigt werden, was Kinderschutz bedeutet. „Sag ja zum Neinsagen“ ist der Grundgedanke der Kampagne, welcher den Kindern in Form von Worten, die auf den Plakaten zu lesen sind, nahegebracht wird:

Dein Körper gehört Dir!
Du kannst Dich auf Deine Gefühle verlassen!
Du entscheidest, welche Berührungen Dir angenehm sind!
Hab keine Angst davor, Dich zu wehren!
Du darfst NEIN sagen!
Du darfst Hilfe holen, auch wenn es Dir verboten wurde!
Geheimnisse, die Dir oder anderen schaden, darfst Du weitersagen!
Du trägst keine Schuld, wenn Dir Gewalt angetan wird!

Das Anonyme Postfach

Zu der Kampagne gehören noch weitere Aktionen des BFV, die sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verschrieben haben: Eines der Projekte ist das „Anonyme Postfach“. Alle Berliner Vereine und deren Mitglieder können dem BFV online und vollkommen anonym Sachverhalte schildern und erhalten bezüglich dieser eine entsprechende Beratung. Ob es um Prävention, Integration, Rassismus, sexuelle Gewalt oder Kinderschutz geht – man kann sich mit jeder Frage an den Berliner Fußball-Verband wenden.

Schulungen und Meldepflicht

Weiterhin bietet der BFV Schulungen zum Thema Kinderschutz an. Die nächste Veranstaltung findet am 03. Dezember 2014 statt. Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung sind hier zu finden.

Eine weitere Maßnahme zur Förderung des Kinderschutzes im Berliner Fußball ist die bereits 2009 beschlossene Meldepflicht für alle volljährigen, im Verein tätigen Trainer. Es ist vorgeschrieben, dass diese ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, um ihrer Arbeit nachgehen zu können.

Das erweiterte Führungszeugnis

Das Vorlegen eines aktuellen Führungszeugnisses ist eine sinnvolle Maßnahme, um Kinder und Jugendliche vor bereits verurteilten Straftätern zu schützen. Allerdings werden die die Straftaten an sich, sondern lediglich die entsprechenden Paragraphen im Führungszeugnis festgehalten. Diese tauchen nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr darin auf. Bei den nachfolgenden Einträgen sollten alle Verantwortlichen in den Vereinen hellhörig werden:

§174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Personen, die zur Erziehung, Ausbildung, Betreuung anvertraut sind.)
§176 Sexueller Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren
§177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
§180 Förderung sexueller Handlungen an Minderjährigen
§182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Das Führungszeugnis erhalten ehrenamtlich Tätige bei der Polizei kostenlos. Ausführliche Informationen sind diesem Flyer zu entnehmen.

Weitere Informationen und Kontakt

Sämtliche Aktionen und Projekte des BFV sowie umfassende Informationen rund um das Thema Kinderschutz findet man hier.

Als Ansprechpartner für Anliegen zum Thema Kinderschutz steht BFV-Vizepräsident Gerd Liesegang zur Verfügung:

gerd.liesegang@berlinerfv.de

Nur durch die Initiative aller Mitgliedsvereine kann gewährleistet werden, dass der Kinderschutz im Berliner Fußball mit vollster Konsequenz gelebt wird!