Trainerlizenzen ab 2015 umbenannt

Trainerlizenzen ab 2015 umbenannt. Foto: BFV

Zum 1. Januar 2015 erfolgen einige begriffliche Anpassungen der Trainerlizenzen. Zulassungsvoraussetzungen und Ausbildungsinhalte bleiben davon unberührt.

In der DFB-Ausbildungsordnung ändern sich mit dem Jahreswechsel die Bezeichnungen einiger Trainerlizenzen. Die wesentliche Neuerung besteht in der Harmonisierung mit der UEFA-Trainerkonvention. 

Folgende Lizenzbezeichnungen treten mit dem 1. Januar 2015 in Kraft:

  • Der Begriff „Trainer C-Breitenfußball“ wird durch „Trainer C-Lizenz“ (1. Lizenzstufe) ersetzt.
  • Der Begriff „Trainer C-Leistungsfußball“ wird durch „Trainer B-Lizenz“ ersetzt (ebenfalls 1. Lizenzstufe)
  • Der Begriff „Trainer B-Lizenz“ wird durch „DFB-Elite-Jugend-Lizenz“ (2. Lizenzstufe) ersetzt.
  • Die Bezeichnungen „Trainer A-Lizenz“ (3. Lizenzstufe) und „Fußball-Lehrer“ (4. Lizenzstufe) bleiben bestehen.

 

Für Inhaber/-innen dieser Lizenzen hat dies zur Folge, dass sie bei der nächsten Lizenzverlängerung durch den BFV eine C-Lizenz bzw. B-Lizenz zurückerhalten.

 

Die betroffenen Lizenzen sind fachlich unverändert und sind derzeit von keinerlei Änderungen hinsichtlich Zielgruppe, Ausrichtung, Verantwortung und Inhalt betroffen. Einzig die Bezeichnung der Lizenzen ändert sich.

 

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