Sonderveranstaltung zum Vereinssteuerrecht

Referent der Kurzschulung ist unter anderem Prof. Gerhard Geckle. Foto: BFV.

Im Fokus der Kurzschulung (28. April) für Finanzverantwortliche von Vereinen stehen das Gemeinnützigkeitsrecht und die Grundzüge der Vereinsbesteuerung.

Der Vorsitzende der DFB-Kommission für Steuern und Abgaben, Prof. Gerhard Geckle, wird am 28. April 2018 zusammen mit BFV-Vizepräsident Finanzen, Jürgen Tillack, eine Kurzschulung zu den Themenbereichen Vereinssteuerrecht, rechtliche Neuvorgaben bezogen auf Vereinssatzungen und -register sowie Kernfragen zum Fußballverein als Arbeitgeber leiten.

Die Schulung findet von 9:30 bis 13:30 Uhr im Haus des Fußballs, Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin statt; die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro pro Person.

Die Anmeldung kann über folgende Wege vorgenommen werden:
Per E-Mail an: qualifizierung@berlinerfv.de
Per DFBnet-Veranstaltungskalender
Per Bewerbungsformular (Bereich Kurzschulung)

Bei Rückfragen: (030) 89 69 94-350

Zur Einstimmung auf die vielseitige Schulung und für einen zusätzlichen inhaltlichen Einblick, führten Jürgen Tillack und Kerstin Grünheit (Bereich Qualifizierung & Sport) ein Interview mit Prof. Geckle:

BFV: Herr Geckle, wie beurteilen Sie eigentlich als erfahrener Vereinsprofi und Referent diese Angebote zur Weiter- und Fortbildung für unsere Vereins-Führungskräfte?

Prof. Geckle: Obwohl wir uns alle ehrenamtlich engagieren - wer die Verantwortung für seinen Verein, seine Fußball-Abteilung ernst nimmt - sollte unbedingt über die unzähligen Änderungen und Neuvorgaben informiert sein. Es ist angesichts einer Flut von Neuvorgaben und einer immer ernster werdenden Prüfungspraxis bei unseren Vereinen mehr als notwendig über Grundaussagen und die Vorgaben zur Bewältigung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung diese Fortbildungsangebote zu nutzen.

Gibt es etwas Neues, auf das Sie unsere Leser spontan aufmerksam machen möchten?

Prof. Geckle: Ja, auch das Vereinsjahr 2018 hat für unsere Fußballvereine wieder eine Flut von Änderungen und Neuvorgaben gebracht. Ob man nun - wie im Regelfall - die Vereinsführung ehrenamtlich ausübt oder mit eigenen Beschäftigten im Verein intern arbeitet, das Finanzamt verlangt eine ordnungsgemäße Vereinsgeschäftsführung. Das bedeutet dann aber, dass man über die wichtigsten Vorgaben im Vorstandsbereich  informiert sein sollte und  auch  das Jahr über wichtige Grundsätze beachten sollte. Sonst kann das gravierende Folgen, u.a. dann leider auch für den Gemeinnützigkeitsstatus haben.

Auf unsere Fußballvereine kommen zudem fast regelmäßig auch die recht intensiven Prüfungen durch den Deutschen Rentenversicherung Bund zu, auch getrennt von Finanzamtsprüfungen. Wenn man z.B. nur ein einziges Mini-Job-Verhältnis beim Verein hat, kommt diese Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse routinemäßig vor. Gerade wenn man dazu weiß, dass unsere Sportler leider keinerlei Steuer-Freibetragsregelungen haben, die weiterhelfen könnten. Bei Vereinsabrechnungen  wird selbst bei geringen Entschädigungen oder Vergütungsanreizen durch Zahlungen an unsere Kicker dies sofort von den Sozialversicherungsträgern nachgeprüft.

Auch diesen Themenbereich werden wir an diesem Vormittag anpacken!

Was kommt denn da auf uns zu?

Prof. Geckle: Es geht nicht nur um unser Hauptthema, die „Steuer“, das wir gezielt angehen werden. Eine gute Vereinsführung muss ergänzend auch wissen, was es an zusätzlichen rechtlichen Neuvorgaben gibt, wie man das auch zutreffend mit der Satzung und dem Vereinsregister noch regeln und konkretisieren muss.

Ein Beispiel?

Prof. Geckle: Ein wichtiges Datum ist u.a. der bald  anstehende 25. Mai 2018 - da müssen die Vereine und auch Verbände die Auswirkungen und Vorgaben nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung strikt beachten. Es fängt bei der notwendigen Aktualisierung des Vereinsaufnahmeantrags an, geht hin bis zum Handlungsbedarf beim ohnehin kaum nachvollziehbaren Thema Datenschutz im Verein.  Auch dieses Zentralthema werden wir im Jahresüberblick 2018 wie gewohnt verständlich und nachvollziehbar erläutern- mit Arbeitshilfen dazu!

Sie werden sich neben der Vermittlung von Grundkenntnissen auch auf Neuerungen für das Vereinsjahr 2018 konzentrieren. Womit ist denn hier zu rechnen?

Prof. Geckle:  Es geht nicht nur um den Verein als Arbeitgeber  mit allen bekannten Problemen zur richtigen Abrechnung von Helfer-Vergütungen, für den Einsatz von Übungsleitern bis hin zu unseren Sportlern. Ein verändertes Spendenrecht mit dem Reizwort Aufwandsverzichtspende, Neuvorgaben auch für die zutreffende Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben. Das Ganze auch bei strikter Beachtung der Gemeinnützigkeitsvorgaben, ist keine leichte Kost. Gerade für viele interessierte Vereinseinsteiger im Vorstandsbereich.

Werden Sie auch Lösungen anbieten können?

Prof. Geckle: Selbstverständlich werden wir in aller Ruhe und in verständlicher, nachvollziehbarer Weise das nicht einfache Vereinssteuerecht, zudem die gerade in der Fußballpraxis auch häufig auftauchenden Vergütungsprobleme mit Praxisbeispielen erklären.

Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

Prof. Geckle: Es wird sicher spannend und nicht nur eine Fortbildung, sondern auch ein praxisnaher Erfahrungsaustausch mit Ihren Vereinsführungskräften und Interessenten!

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