Neues Verfahren bei Sichtungen der weiblichen Talentförderung

Das geänderte Prozedere betrifft alle Jahrgänge von der U12 bis zur U19. Foto: Michael Friedrich.

Die ursprünglich geplanten Sichtungstermine entfallen, bereits durchgeführte Anmeldungen behalten aber ihre Gültigkeit.

Aufgrund der Einschränkungen in Folge der Corona-Pandemie muss das Prozedere bei den Sichtungen der weiblichen Talentförderung des Berliner Fußball-Verbandes in diesem Jahr umgestellt werden. Die ursprünglich geplanten Sichtungstermine im Juni entfallen – dies betrifft alle Jahrgänge von der U12 bis zur U19.

Genauere Informationen zum Verfahren sowie die neuen Termine werden nach ihrer Festsetzung bekanntgegeben. Die Anmeldung zu den Sichtungen kann aber auch weiterhin vorgenommen werden. Spielerinnen, die das Formular bereits ausgefüllt haben, bleiben ebenfalls angemeldet.

Zu den Anmeldeformularen:

U12-Sichtungen (Jahrgang 2009/2010)

U14-Sichtungen (Jahrgang 2007/2008)

U16-Sichtungen (Jahrgang 2005/2006)

U19-Sichtungen (Jahrgang 2002/2003/2004)