Neues Soforthilfe-Programm für Vereine beschlossen

Das Programm umfasst insgesamt 5 Millionen Euro an Hilfsgeldern für gemeinnützige Organisationen. Foto: Adobe Stock.

Der Berliner Senat hat ein Konzept zur Existenzsicherung und Digitalisierung von gemeinnützigen Organisationen verabschiedet.

In der Sitzung vom 21. Juli 2020 hat der Berliner Senat das vom Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, vorlegte „Konzept zu Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ beschlossen. Dieses sieht vor, insgesamt 5 Millionen Euro für die Existenzsicherung sowie zur Unterstützung der Digitalisierung von gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung zu stellen.

Alle Vereine, in denen das Engagement von Freiwilligen eine tragende Rolle spielt und die nachweisen können, dass die Coronavirus-Pandemie bei ihnen zu Liquiditätsengpässen geführt hat, können Gelder aus dem Soforthilfe-Programm beantragen. Die Investitionsbank Berlin (IBB) wurde mit der Umsetzung beauftragt, erste Anträge sollen ab Ende August 2020 gestellt werden können.

Sobald weitere Informationen zum Soforthilfe-Programm und zum Ablauf der Antragstellung bekannt sind, wird der Berliner Fußball-Verband seine Vereine darüber informieren.

Die Pressemitteilung zum Senatsbeschluss ist hier nachzulesen: Senat beschließt Soforthilfe-Programm für Vereine und Projekt zur Digitalisierung der Zivilgesellschaft.