Hinweis zu Sperren aus Pokalspielen

Bezüglich der Regelung zum Ableisten von Sperren nach einem Feldverweis im Pokalwettbewerb traten zum 1. Juli 2020 Änderungen der Spielordnung in Kraft. Foto: Getty Images.

Der BFV informiert über die Regelung zum Ableisten von Sperren nach einem Feldverweis im Pokalwettbewerb.

Auf dem Arbeitsverbandstag am 16. November 2019 sind die §§ 34 und 35 der Spielordnung gemäß Antrag 51 geändert worden. Diese sind zum 1. Juli 2020 in Kraft getreten und besagen im Wortlaut:

§ 34 Feldverweis

Ein/e vom Schiedsrichter in einem Pflichtspiel mit Roter Karte auf Dauer des Feldes verwiesene/r Spieler/in, Trainer/in oder Funktionsträger/ ist grundsätzlich solange gesperrt, bis eine Entscheidung der spielleitenden Stelle oder durch das entsprechende Rechtsorgan vorliegt. Der/Die Spieler/in, Trainer/in oder Funktionsträger/ ist für das dem Feldverweis folgende, tatsächlich durchgeführte Pflichtspiel seiner/ihrer Mannschaft in jedem Fall gesperrt. Bis dahin ist er/sie auch für alle anderen Pflichtspiele seines/ihres Vereins in derselben Wettbewerbskategorie gesperrt. Eine Abkürzung dieser Pflichtspielsperre ist unzulässig. Er/Sie erlangt jedoch nach dem auf die automatische (vorstehende) folgende Pflichtspiel seiner/ihrer Mannschaft seine/ihre Spielberechtigung wieder, falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Entscheidung der spielleitenden Stelle oder des entsprechenden Rechtsorgans vorliegt. Automatische Sperren sind nicht anfechtbar. Sofern Spielsperren über einen Vereinswechsel hinaus reichen, werden diese in den neuen Verein mitgenommen. Scheidet eine Mannschaft aus dem Pokalwettbewerb aus, verbüßt der/die des Feldes verwiesene Spieler/in seine persönlichen Spielsperren sofort in den nachfolgenden Punktspielen.

§ 35 Feldverweis durch Gelb-Rot

Erhält ein/e Spieler/in, Trainer/in oder Funktionsträger/ in einem Pflichtspiel eine gelb-rote-Karte, so ist er/sie für den Rest der Spielzeit dieses Pflichtspiels, einschließlich einer eventuellen Verlängerung und eines Entscheidungsschießens, sowie für das darauffolgende, tatsächlich durchgeführte Pflichtspiel seiner/ihrer Mannschaft gesperrt. Bis dahin ist er/sie auch für alle anderen Pflichtspiele seines/ihres Vereins in derselben Wettbewerbskategorie gesperrt. Scheidet eine Mannschaft aus dem Pokalwettbewerb aus, verbüßt der/die des Feldes verwiesene Spieler/in seine persönlichen Spielsperren sofort in den nachfolgenden Punktspielen.

Inhaltlich bedeutet dies, dass Spieler/innen, die im letzten Pokalspiel eine Rote oder Gelb-Rote Karte (letztere nur im Erwachsenenbereich) erhalten haben und deren Vereine aus dem Pokal ausgeschieden sind, ihre Sperre im nächsten Meisterschaftsspiel (i.d.R. am Wochenende vom 18. bis 20. September 2020) ableisten müssen und daher dort nicht eingesetzt werden dürfen.

Im Gegensatz dazu müssen Spieler/innen, deren Mannschaft im Pokal weitergekommen ist, ihre Sperre im nächsten Pokalspiel (i.d.R. am Wochenende vom 9. bis 11. Oktober 2020) ableisten und dürfen dort daher nicht eingesetzt werden.

Diese Regelung gilt für alle Spielerinnen und Spieler aus den Bereichen der Herren, Frauen, Senioren und Ü-Mannschaften.

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