Erweiterung von Werbeflächen auf der Spielkleidung

Zusätzlich zur Werbung auf der Vorderseite sowie auf einem Ärmel des Trikots sind nun auch Werbeflächen auf der Rückseite sowie auf der Hose zugelassen. Foto: Norman Streubel-Raidt.

Das BFV-Präsidium hat eine entsprechende Änderung der Vorschriften in der DFB-Satzung für den Spielbetrieb in Berlin übernommen.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die Möglichkeiten zur Platzierung von Werbung auf der Spielkleidung erweitert. Die Änderungen und Ergänzungen der betroffenen Vorschriften in der Spielordnung sind zum 1. Juli 2020 für alle DFB-Wettbewerbe in Kraft getreten, nachdem sie zuvor auf einer Sitzung des DFB-Präsidiums am 19. Juni 2020 beschlossen wurden.

In den Offiziellen Mitteilungen des DFB (Nr. 6 - 2020 vom 30. Juni 2020; S.: 16/17) sind die entsprechenden Anpassungen der Spielordnung vollständig nachzulesen. Im Kern lassen sich diese wie folgt zusammenfassen:

  • Zusätzlich zur Werbung auf der Vorderseite sowie auf einem Ärmel des Trikots sind seit dem 1. Juli 2020 auch Werbeflächen auf der Rückseite sowie auf der Hose zugelassen.
  • Der DFB stellt es seinen Mitgliedsverbänden frei diese Regelungen für den eigenen Spielbetrieb zu übernehmen.

BFV-Präsidium übernimmt Regelungen rückwirkend

Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbands hat diese Regelungen des DFB rückwirkend zum 1. Juli 2020 auch für den eigenen Spielbetrieb übernommen, nachdem die spieltechnischen Ausschüsse die Anpassungen befürwortet hatten. Den Berliner Vereinen wird somit ab sofort mehr Spielraum bei der Platzierung von Werbung auf der Spielkleidung eingeräumt.

Aktuellste News