Ende der Wechselperiode

Bis zum 31. Januar 2020 können Anträge auf Vereinswechsel beim BFV eingereicht werden. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Der BFV informiert über das Ende der Wechselperiode II am 31. Januar 2020.

Die Wechselperiode II endet gemäß der Meldeordnung des BFV am 31. Januar 2020 um 24:00 Uhr. Entscheidend ist dabei der Eingang des Antrages beim BFV auf elektronischem Weg, persönliche Abgabe des Papierantrages oder durch Einwurf des Papierantrages in den BFV-Briefkasten. 

Am Freitag, den 31. Januar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle bis 19:00 Uhr telefonisch erreichbar. 

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