Die Wechselperiode II endet gemäß der Meldeordnung des BFV am 31. Januar 2020 um 24:00 Uhr. Entscheidend ist dabei der Eingang des Antrages beim BFV auf elektronischem Weg, persönliche Abgabe des Papierantrages oder durch Einwurf des Papierantrages in den BFV-Briefkasten.
Am Freitag, den 31. Januar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle bis 19:00 Uhr telefonisch erreichbar.