Digitaler Spielerpass ab 1. Juli 2018

Der digitale Spielerpass wird seit dem 1. Juli 2018 im Bereich des ordentlichen Spielbetriebs des BFV für eine Spielberechtigung benötigt. Foto: BFV.

Der BFV erinnert daran, dass gedruckte Spielerpässe am 30. Juni 2018 ihre Gültigkeit verloren haben.

Die Übergangsphase vom gedruckten auf den digitalen Spielerpass endete am 30. Juni 2018. Danach wurde der digitale Spielerpass zur Pflicht. Die Vereine sind aufgefordert die Spielberechtigungen im DFBnet vollständig auszufüllen. Der BFV bittet nachdrücklich darum, dass die Vereine jeden Spieler und jede Spielerin mit einem Bild hinterlegen - ohne Bild sind diese nicht spielberechtigt! Die Vereine sind in der ersten Juni-Woche abermals vom BFV kontaktiert und über den Status ihrer Meldungen informiert worden. Vereine, die im DFBnet unvollständige Spielberechtigungen angelegt hatten, sind dadurch auch auf fehlende Fotos hingewiesen worden. Um Komplikationen im Spielbetrieb der Saison 2018/2019 zu vermeiden und einen reibungslosen Spielablauf für die Vereine und Spielenden zu ermöglichen, sind die Vereine angehalten der Aufforderung, die Angaben zu vervollständigen, nachzukommen.

Hintergrund

Auf dem Verbandstag 2017 wurde die Einführung des digitalen Spielerpasses beschlossen. Seit dem 1. Januar 2018 gab es eine Übergangsphase. Dort hatten der digitale und der ausgedruckte Spielerpass ihre Legitimierung. Beim Verbandstag erhielt das BFV-Präsidium die Ermächtigung, die Übergangsphase durch einen Beschluss zu beenden. Das Ende der Übergangsphase stand mit dem 30. Juni 2018 fest. Der BFV hat die Konsequenzen aufgelistet:

Seit dem 1. Juli 2018…

  • …verlieren alle gedruckten Spielerpässe im Bereich des ordentlichen Spielbetriebes des BFV ihre Gültigkeit und können nicht mehr für den Nachweis einer Spielberechtigung herangezogen werden.
  • ...müssen alle Spielberechtigungen im DFBnet vollständig vorhanden sein, d.h., es muss zu allen Spielberechtigungen ein aktuelles Foto im DFBnet hinterlegt sein. Ist kein Foto hinterlegt, hat der Spieler keine Spielberechtigung und darf nicht eingesetzt werden.
  • ...werden bei Abmeldungen keine Spielerpässe mehr entgegengenommen. Abmeldungen erfolgen dann ausschließlich online im DFBnet unter Angabe der notwendigen Daten.
  • ...entfällt die Möglichkeit, im SpielberichtOnline Spieler anzugeben, die nicht auf der Spielberechtigungsliste stehen.

Die Vereine müssen daher nun...

  • ...alle Spielberechtigungen im DFBnet mit einem Foto versehen.

Der BFV bietet den Vereinen dabei folgende Unterstützung:

  • Die Vereine haben ein Schreiben erhalten, welches alle im DFBnet hinterlegten Spielberechtigungen auflistet. Durch diese Liste kann erkannt werden, bei welchen Spielberechtigungen noch kein Foto hinterlegt ist.
  • Sollte für bestimmte Spielklassen weiterhin ein Spielerpass vonnöten sein (z.B. im Bereich der Freizeit), so kann dies beantragt werden. Der Spielerpass wird dann kostenfrei ausgestellt und kann ausschließlich in diesem Bereich genutzt werden.
  • Alte Spielerpässe, die nicht mehr benötigt werden, müssen entweder zwei Jahre lang beim Verein aufbewahrt oder in die Geschäftsstelle zur Aufbewahrung gebracht werden, wo diese nach zwei Jahren vernichtet werden.

Hinweise und Tipps

Weitere Hilfestellungen zum digitalen Spielerpass können dem „So wird´s gemacht“ Nr. 43 entnommen werden. Für Rückfragen steht der BFV den Vereinen gerne unter 030 89 69 94-110 zur Verfügung.
Der Berliner Fußball-Verband hat bereits im Juli 2017 darüber informiert, warum dieser Schritt notwendig ist und was rechtlich zu beachten ist (Nachzulesen hier: BFV informiert über die digitale Nutzung der Passfotos im DFBnet). Da den BFV immer wieder Fragen erreichten, wie die hochgeladenen Bilder digital verarbeitet werden, wurde eine Übersicht zu den häufig gestellten Fragen erstellt, die als sogenanntes „FAQ“-Dokument allen Vereinen zur Verfügung gestellt wird. Die Unterlage kann innerhalb der Vereine ausgedruckt und an ihre Mitglieder verteilt werden. Das PDF-Dokument befindet sich hier: FAQ Fotoupload.

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