Bundesregierung weist Ausweitung der Kinderlärmprivilegierung auf Sportplätzen ab

Auf der Sportanlage an der Körtestraße herrschen andere Lärmschutzbestimmungen, als auf dem angrenzenden Spielplatz. Foto: Jürgen Engler/LSB.

Die Ablehnung des Gesetzentwurfs stößt beim LSB und auch beim BFV auf Unverständnis.

Nach aktueller Rechtslage dürfen Kinder in Deutschland auf Spiel- und Bolzplätzen mehr Lärm machen, als auf Sportanlagen. Spielplatz-Lärm wird weitestgehend geduldet: 2015 hatte der Bundesgerichtshof die Klage von Mietern auf Mietminderung wegen Kinderlärms abgelehnt. Der von Spielplätzen ausgehende Lärm sei als Ausdruck der kindlichen Entwicklung sozialadäquat und somit hinzunehmen. Für viele ist unverständlich, weshalb diese Wertung nicht gleichermaßen für den von Fußballplätzen ausgehenden Lärm gelten sollte.

Der Bundesrat setzte sich daher für eine Ausweitung des Kinderlärm-Privilegs auf Sportplätzen ein und erhielt dabei viel Unterstützung von Sportorganisationen. Kinderlärm auf Sportplätzen sollte demnach genauso behandelt werden wie der auf Spiel- und Bolzplätzen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde allerdings vor kurzem von der Bundesregierung abgewiesen. Diese sieht in dem Gesetzentwurf aufgrund von „Abgrenzungsfragen und Vollzugsschwierigkeiten (…) keinen praktischen Nutzen“.

LSB-Vizepräsident Thomas Härtel: „Die Haltung der Bundesregierung ist nicht nachvollziehbar. Es gibt wegen der fehlenden Kinderlärmprivilegierung nach wie vor Kinder erster und zweiter Klasse.” Er verweist auf die Situation in der Körtestraße in Berlin-Kreuzberg, wo sich ein Spielplatz und ein Fußballplatz direkt nebeneinander befinden. „Je nachdem, auf welchem Platz die Kinder spielen, gelten unterschiedliche Lärmschutzwerte. Das ist absurd und ungerecht. Die Fragen nach Abgrenzung gegenüber anderen Lärmquellen und Vollzug des Privilegs lassen sich durchaus lösen. Der Gesetzgeber muss sie nur lösen wollen. Wir fordern eine Änderung im Interesse der Kinder und des Vereinssports”, so Thomas Härtel.

Auch Bernd Schultz, Präsident des Berliner Fußball-Verbandes, bestärkt den LSB in seinen Forderungen: „Die Ablehnung des Gesetzentwurfes ist eine unerfreuliche Nachricht für den Berliner Fußball. Das Kinderlärm-Privileg sollte auch für unsere Fußballplätze gelten – ganz im Sinne unserer jungen Mitglieder. Wir freuen uns zwar über die Reform der Sportanlagenlärmschutzverordnung, jedoch muss im Interesse des Vereinssports gewährleistet werden, dass Kinder auf Berliner Fußballplätzen genauso behandelt werden, wie Kinder auf Bolz- oder Spielplätzen.“

Angestrebt wird eine Änderung von Paragraph 22 Absatz 1a Bundes-Immissionschutzgesetz. Lärm von Sportanlagen würde demnach bei der Berechnung der Lärmwirkung einer Sportanlage nicht berücksichtigt werden, wenn dieser von Kindern verursacht wird. Die Ungleichbehandlung von Kinderlärm auf Ballspielplätzen gegenüber Kinderlärm auf Sportanlagen sei „sachlich nicht gerechtfertigt“, schreibt der Bundesrat.

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