BFV-Standorte öffnen unter Auflagen

Das Durchführen von Sitzungen und kleineren Veranstaltungen in Präsenzform ist nach Maßgabe der Personenobergrenzen der Tagungsräume ab dem 21. Juni an beiden BFV-Standorten wieder möglich. Foto: BFV.

Ab dem 21. Juni ist allgemeiner Publikumsverkehr an beiden BFV-Standorten unter Einhaltung bestimmter Infektionsschutzmaßnahmen möglich.

Angesichts sinkender Infektionszahlen und der schrittweisen Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung öffnet der Berliner Fußball-Verband seine Geschäftsstelle im Haus des Fußballs (Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin) und die Sportschule (Am Kleinen Wannsee 14, 14109 Berlin) ab Montag, den 21. Juni 2021 wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr. Von diesem Datum an können Vereinsvertreter:innen die BFV-Standorte auch ohne vorherige Terminvereinbarung innerhalb der gewohnten Öffnungszeiten aufsuchen.

Besucher:innen sind auch weiterhin verpflichtet, die bekannten „AHA-Regeln“ in beiden Häusern des BFV einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinische Maske, FFP2 oder höher) ist dabei obligatorisch. Auch die Dokumentation aller Anwesenden ist zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung zwingend erforderlich. An beiden BFV-Standorten wird dazu die BFV Service-App verwendet. Hinweise zur Registrierung sowie der Nutzung der Anwendung sind hier zu finden: BFV Service-App

Testpflicht bei Sitzungen und Veranstaltungen ab 20 Personen

Auch das Durchführen von Sitzungen und kleineren Veranstaltungen (Treffen des Ehrenamts, Ausschusssitzungen, etc.) in Präsenzform ist nach Maßgabe der Personenobergrenzen der Tagungsräume ab dem 21. Juni an beiden BFV-Standorten wieder möglich. Teilnehmer:innen an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen eine medizinische Maske tragen, sofern sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten. An Sitzungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen dürfen nur Personen teilnehmen, die vollständig geimpft bzw. negativ getestet sind oder ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können. Die Durchführung von Selbsttests vor Ort ist zulässig, sofern sie von einer zweiten Person beaufsichtigt und schriftlich dokumentiert wird.

Erreichbarkeit der BFV-Mitarbeiter:innen

Alle Anliegen werden weiterhin auch per E-Mail oder telefonisch entgegengenommen. Eine Übersicht der Mitarbeiter:innen im Haus des Fußballs ist hier zu finden: Kontaktmöglichkeiten Geschäftsstelle

Auch die Mitarbeiter:innen der Sportschule sind ab dem 21. Juni wieder vollumfänglich erreichbar. Eine Übersicht der Ansprechpersonen ist hier zu finden: Kontaktmöglichkeiten Sportschule

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