Anmerkungen des LSB zur aktuellen Senatsverordnung

Der Trainingsbetrieb von Mannschaftssportarten bleibt untersagt. Foto: F. Rein.

Der Landessportbund Berlin weist darauf hin, dass die Nutzung von Sportanlagen für Mannschaftssportarten untersagt bleibt.

In einem FAQ informiert der LSB über die Verordnung des Berliner Senats zu Corona-Lockerungen im Sport. Daraus geht hervor, dass der Trainingsbetrieb in Mannschaftssportarten weiterhin untersagt ist.

Das gesamte FAQ sowie die vierte Verordnung des Berliner Senats zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 21. April 2020 findet man hier:

Anmerkungen des LSB Berlin zu der aktuell geltenden Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin

Der Berliner Fußball-Verband steht derzeit in engem Austausch mit der Politik und erarbeitet bereits Ideen und Konzepte für Trainingsmaßnahmen, um den Berliner Vereinen zu gegebener Zeit schnellstmöglich den Weg für den Trainingsbetrieb zu ebnen.

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