Aktuell keine Generalabsage im Spielbetrieb geplant

Für den BFV gibt es aktuell noch keine Überlegungen, den Spielbetrieb ruhen zu lassen. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Der Spielbetrieb im Berliner Fußball wird unter sorgfältiger Berücksichtigung aller Hygienevorschriften weitergeführt.

Mit Sorge nehmen der BFV und seine Vereine die steigenden Infektionszahlen mit dem neuartigen Coronavirus wahr. Der DFB hat in den vergangenen Tagen eine wissenschaftliche Studie angekündigt, die ein sehr geringes Infektionsrisiko auf dem Fußballplatz belegen soll (vgl. auch Interview mit Dr. Tim Meyer). Aus diesem Grund gibt es für den Berliner Fußball-Verband derzeit keine Überlegungen, den Spielbetrieb allgemein ruhen zu lassen. Vielmehr wird es in den kommenden Wochen noch wichtiger, dass sich alle Beteiligten auf und um den Fußballplatz an die Hygienevorgaben halten. Dann wird es seitens der Behörden hoffentlich auch weiterhin gelingen, eine gute Balance zu finden zwischen dem Gesundheitsschutz auf der einen und Sport ermöglichen auf der anderen Seite.

In den kommenden Wochen werden das Infektionsgeschehen sowie die Maßnahmen der Politik darüber entscheiden, ob der Spielbetrieb aufrecht erhalten werden kann. Die dynamische Entwicklung und die bisherige Erfahrung der Pandemie kann zu Einschränkungen im Sport führen, doch gibt es seitens der entsprechenden Behörden hierzu keine Signale. Daher ist eine Generalabsage derzeit kein Thema.

Ferner zeigen aktuelle Auswertungen des BFV, dass seit Anfang September 2020 derzeit nur rund 4 % der angesetzten Pflichtspiele von einer Corona-Meldung (Verdachtsfall oder positiver Test) betroffen sind. Dieses ist sicherlich nur eine Momentaufnahme und alle im Berliner Amateurfußball sind aufgerufen, ihren Beitrag zur weiteren Eindämmung der Pandemie zu leisten.

Beschlüsse zu Kontaktbeschränkungen der Bundesländer

Am Mittwochabend wurden von den Bundesländern weitere Kontaktbeschränkungen beschlossen. Nach Rückfrage des BFV bei der Senatskanzlei sind die beschlossenen Regelungen bereits in Berlin in der aktuellen Infektionsschutzverordnung vom 6. Oktober 2020 eingearbeitet. Danach fallen Vereinsversammlungen usw. nicht unter die Formulierungen „Treffen im öffentlichen Raum bzw. private Veranstaltung“. Somit können innerhalb eines Vereins unter Beachtung der Hygienebestimmungen auch weiterhin mehr als 10 Personen zu Versammlungen zusammenkommen (vgl. auch Vereinsversammlungen gelten nicht als private Veranstaltungen).

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