Transparenzregister: Vereine sind von Gebühren befreit

Vereine müssen keine Gebühren für die Eintragung ins Transparenzregister zahlen. Foto: BFV.

Der Eintrag gemeinnütziger Sportvereine im Transparenzregister ist nicht mehr gebührenpflichtig.

Die Gebührenpflicht für den Eintrag gemeinnütziger Sportvereine im Transparenzregister ist aufgehoben. „Inzwischen wurden die hierfür nötige Gesetzesänderung beschlossen und das nähere Verfahren zum Erreichen der Gebührenbefreiung veröffentlicht“, teilte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in einem Schreiben vom 22. Januar 2020 an seine Mitgliedsorganisationen mit. Diese Entwicklung ist für Sportvereine umso erfreulicher, da die Jahresgebühr ab 2020 von 2,50 auf 4,80 Euro erhöht wird.

In Paragraf 24 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes wurde festgelegt, „dass Vereine, die nach den Paragrafen 52 bis 54 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind und dies mittels einer Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegenüber der registerführenden Stelle nachweisen, auf Antrag keine Gebühren zu zahlen haben.“

Warnung vor Zahlungsaufforderungen durch betrügerischen Absender

Sportvereine, die von einer „Organisation Transparenzregister e.V." mit Sitz in Plauen eine E-Mail erhalten und darin aufgefordert werden, Angaben zur Eintragung in ein Register zu machen, sollten darauf nicht reagieren und keinesfalls eine „Gebühr“ an diese Organisation bezahlen – es handelt sich dabei um einen Betrugsversuch.

Betroffene Verbände und Vereine können die Meldungen vielmehr selbst über die offizielle Internetseite www.transparenzregister.de vornehmen.