Neufassung der SPAN in Kraft getreten

Die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften regeln die Voraussetzungen und Konditionen der Überlassung öffentlicher Sportanlagen an Vereine, Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Nutzende. Foto: Norman Streubel-Raidt.

Der Berliner Senat hat eine aktualisierte Version der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) erlassen.

In der Sitzung vom 23. Juni 2020 hat der Berliner Senat die Neufassung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) erlassen. Diese wurde unter anderem von Bezirken, Bildungsverwaltung und Sportverbänden gemeinsam erarbeitet und ist zum 8. August 2020 in Kraft getreten, nachdem die alte Version turnusmäßig nach zehn Jahren erneuert werden musste.

Die SPAN regeln landesweit die Voraussetzungen und Konditionen der Überlassung öffentlicher Sportanlagen an Vereine, Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Nutzende.

Die neue Version steht hier als PDF-Datei zum Download bereit: Sportanlagen-Nutzungsvorschriften