Das Bundesfinanzministerium hat nun nach Abstimmung mit den Großverbänden und Wirtschaftsvereinigungen ein neues BMF-Schreiben herausgegeben, das recht umfassend zur zeitlich befristeten Umsatzsteuersenkung konkrete, wenn auch nicht einfache Vorgaben enthält. Diese Detailregelungen sind auf jeden Fall für die Finanzämter bindend, sie sollten aber auch von den Vereinen/Verbänden und weiteren rechtsformunabhängigen Organisationen ab sofort beachtet werden.
BMF-Schreiben zur Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli 2020 (Download-PDF)
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RA Prof. Gerhard Geckle, Fachanwalt für Steuerrecht