Neues BMF-Schreiben zur Umsatzsteuersenkung

Das BMF gibt ein neues Informationsschreiben zur Umsatzsteuersenkung heraus. Foto: Adobe Stock.

Bereits seit 1. Juli 2020 gilt bundesweit die coronabedingte Absenkung der Umsatzsteuer-Steuersätze. Über konkrete Vorgaben informiert das BMF.

Das Bundesfinanzministerium hat nun nach Abstimmung mit den Großverbänden und Wirtschaftsvereinigungen ein neues BMF-Schreiben herausgegeben, das recht umfassend zur zeitlich befristeten Umsatzsteuersenkung konkrete, wenn auch nicht einfache Vorgaben enthält. Diese Detailregelungen sind auf jeden Fall für die Finanzämter bindend, sie sollten aber auch von den Vereinen/Verbänden und weiteren rechtsformunabhängigen Organisationen ab sofort beachtet werden.

BMF-Schreiben zur Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli 2020 (Download-PDF)

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RA Prof. Gerhard Geckle, Fachanwalt für Steuerrecht