BFV-Stellungnahme zum Thema „Duschzwang“ in Vereinen

Kinder und Jugendliche genießen einen besonderen Schutz vor Eingriffen in ihre Privatsphäre. Foto: BFV.

Der Berliner Fußball-Verband spricht sich klar gegen den „Duschzwang“ nach Trainings- oder Spieleinheiten aus.

Jeder Mensch besitzt das Recht, selbst über seinen Körper zu entscheiden. Dieser Grundsatz gilt überall, in jeder Lebenslage. Auch in Sportvereinen, wenn es beispielsweise darum geht, ob man nach dem Training oder nach einem Spiel gemeinsam mit den Mannschaftskameraden/-innen duscht.

Früher mag dies gang und gäbe gewesen sein, ein Ritual, vielleicht auch ein Zeichen des Respekts gegenüber dem Trainer oder der Trainerin. Heutzutage ist ein solcher Brauch nicht mehr zeitgemäß. Gerade im Hinblick auf den Präventionsgedanken ist der Zwang zum gemeinsamen Duschen eher widersprüchlich. Umkleiden und Duschräume können leicht zu Schauplätzen von Diskriminierung, Gewalttaten oder Bloßstellung werden. Niemand, egal, ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, sollte sich jemals genötigt fühlen, einer anderen Person in solch einer sensiblen und verwundbaren Situation, wie es beim Duschen der Fall ist, gegenüber stehen zu müssen.

Es darf in keinem Fall vernachlässigt werden, dass sich aus solchen Situationen auch Formen von sexuellen Übergriffen entwickeln können. Täter/-innen kann es überall geben. Es darf ihnen nicht auch noch eine Plattform geboten werden, indem man Menschen dazu zwingt, sich in Duschen und Umkleideräumen gegen den eigenen Willen zu entkleiden und sich dementsprechend auszusetzen. Besonders Schutzbefohlene, wie Kinder und Jugendliche, sind in allerhöchstem Maße von ihrem Verein und deren Funktionär/-innen gegen derartige Eingriffe in die Privatsphäre zu schützen.

Der Berliner Fußball-Verband spricht sich klar gegen den „Duschzwang“ nach Trainings- oder Spieleinheiten aus. Jedes Individuum hat das Recht, selbst zu entscheiden, wann und wo er oder sie körperliche Hygienemaßnahmen durchführt und sich dementsprechend entkleidet. Ist eine Person nicht willig der Tradition des gemeinsamen Duschens nachzugehen, ist dies von seinen bzw. ihren Mitmenschen bedingungslos zu akzeptieren und sollte niemals negativ gewertet werden.

Stellungnahme des BFV als PDF