BFV befürwortet Diversität im Fußball

Ein Antrag des BFV an den Arbeits-Verbandstag sieht es vor, das dritte Geschlecht „divers“ bei der Vergabe der Spielberechtigungen einzubeziehen.

Am 16. November 2019 um 9:30 Uhr findet im Gemeindezentrum der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Schöneberg (Hauptstraße 125a, 10827 Berlin) der BFV-Arbeits-Verbandstag statt.

Der Ausschuss für Fairplay und Ehrenamt hat zu diesem Anlass einen Antrag gestellt, der Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder die sich in einem Geschlechtsanpassungsprozess befinden, eine uneingeschränkte Teilnahme am geregelten Spielbetrieb ermöglichen soll. Zu diesem Zweck wird eine Anpassung von § 4 der bestehenden Meldeordnung angestrebt.

Fußball ohne Einschränkungen

Fühlt sich eine Person nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugehörig, soll diese Person in Zukunft selbst entscheiden dürfen, ob sie für den Herren- oder den Frauenspielbetrieb, bzw. für den Junioren- oder Juniorinnenspielbetrieb, gemeldet wird.

Des Weiteren erhalten Personen, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen, in diesem Zeitraum die Spielberechtigung für eine Mannschaft des Geschlechts, an das sie ihren Körper angleichen lassen.

Der BFV möchte mit diesem Antrag erreichen, dass jeder in Berlin, auch Trans- und Intermenschen, die Möglichkeit haben, ohne Einschränkungen ihrem Hobby nachgehen und am organisierten Fußballsport teilnehmen zu können. Mit dieser Regelung möchte der BFV ein wichtiges Zeichen im deutschen Fußball setzen. Darüber hinaus reagiert der Berliner Fußball-Verband mit diesem Antrag auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2017: Die anerkannten Geschlechterkategorien „männlich“ und „weiblich“ wurden nun um die Kategorie „divers“ erweitert.

Die vollständigen Anträge zum Arbeits-Verbandstag als PDF zum Download (siehe Antrag Nr. 53)

Weitere Informationen: BFV-Arbeits-Verbandstag 2019