BFV-Arbeits-Verbandstag 2019

Beim Verbandstag 2017 stimmten die Delegierten dem Antrag auf Einführung des Arbeits-Verbandstages zu. Foto: BFV.

Am 16. November 2019 findet der Arbeits-Verbandstag des Berliner Fußball-Verbandes statt. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Beim BFV-Verbandstag 2017 stellte das BFV-Präsidium den Antrag, alle zwei Jahre einen Arbeits-Verbandstag einzuführen, um vor allem die Menge an Anträgen besser bewältigen zu können. Die Delegierten stimmten dem Antrag des Präsidiums mit großer Mehrheit zu. Der erste Arbeits-Verbandstag findet somit erstmals am 16. November 2019 statt.

Antragsstellung und -fristen

Gemäß § 14 der Satzung des BFV können Anträge zum Arbeits-Verbandstag von den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern, den Organen des BFV und den Revisoren eingebracht werden. Sie müssen spätestens sechs Wochen vor dem Arbeits-Verbandstag schriftlich eingereicht werden. Später eingehende Anträge können, soweit sie nicht Abänderungs- oder Gegenanträge zu einem vorliegenden Antrag sind, nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Sie bedürfen zu ihrer Zulassung der 2/3-Mehrheit der auf dem Verbandstag abgegebenen Stimmen.

Eine verbindliche Antragstellung auf elektronischem Weg ist nur über BFV-Mail an die Adresse verband@berliner-fussball.evpost.de möglich. In diesem Fall benötigen wir kein separates Anschreiben und keinen Vereinsstempel.

Alle anderen Anträge müssen in schriftlicher Form, gesammelt mit einem Anschreiben des Vereins, das die Anträge inhaltlich nennt und unterschrieben ist, beim BFV eingehen. Diese Anschreiben werden durch den BFV zum Zwecke des Nachweises und der Dokumentation aufbewahrt. Bei schriftlichen Anträgen bitten wir Sie allerdings zur effektiven und schnellen Bearbeitung um eine zusätzliche Übersendung als Word-Datei an die E-Mail-Adresse verbandstag@berlinerfv.de.

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gez. Bernd Schultz (Präsident)
gez. Jürgen Pufahl (Vizepräsident Recht)