BFV appelliert an Eltern und Vereine

Ansammlungen von Zuschauenden sowohl auf als auch vor bzw. im Umfeld einer Sportanlage müssen in der aktuellen Situation unterbleiben. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Der BFV bittet Vereine sowie Eltern und andere Angehörige darum, die geltenden Maßnahmen zum Infektionsschutz einzuhalten.

Aus aktuellem Anlass weist der Berliner Fußball-Verband darauf hin, dass im Trainingsbetrieb für Kinder bis zwölf Jahre, der dank einer Ausnahmegenehmigung weiterhin stattfinden darf, keine Zuschauenden gestattet sind. Laut der geänderten Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats, die zum 2. November 2020 in Kraft getreten ist, sind „soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren“ (vgl. SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung § 1 (1)). Ansammlungen von Zuschauenden sowohl auf als auch vor bzw. im Umfeld einer Sportanlage müssen daher unterbleiben.

Der BFV ist sich bewusst, dass gerade im betroffenen Bereich des Jugendfußballs bis zwölf Jahre viele Eltern, Großeltern oder andere Familienangehörige ihre Kinder, Enkelkinder bzw. Verwandten zum Training bringen und auch wieder abholen. Dass die Zeit zwischen Trainingsbeginn und -ende überbrückt werden muss und viele den Kindern währenddessen gerne beim Fußballspielen zuschauen würden ist völlig verständlich und wäre unter normalen Umständen auch unproblematisch.

Leider stellt die Corona-Pandemie aber auch weiterhin eine Ausnahmesituation dar, in der jede:r Einzelne Entbehrungen auf sich nehmen muss. Dass der Berliner Senat und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport Kindern bis zwölf Jahren eine Sondergenehmigung für das Training unter freiem Himmel erteilt haben, ist ein großes Privileg gegenüber anderen Bundesländern und auch anderen gesellschaftlichen Bereichen. Der BFV bittet deshalb alle Vereine sowie Eltern und anderen Angehörigen der jungen Fußballerinnen und Fußballer nochmals darum, alle Hygienemaßnahmen sorgfältig einzuhalten, damit die Möglichkeit zum Kindertraining auch weiterhin besteht.

Andreas Kupper, Präsidialmitglied Jugend, sagt: „Ob und wann es weitere Anpassungen der Infektionsschutzverordnung geben wird, ist frühestens Mitte November absehbar. Es gilt deshalb weiterhin, geduldig zu sein und die geltenden Vorschriften unbedingt einzuhalten, damit sich die Infektionszahlen bald wieder in eine positivere Richtung entwickeln und dann vielleicht weitere Ausnahmen für den Jugendfußball möglich sind.“