Arbeits-Verbandstag: Rechtliche Prüfung des Dringlichkeitsantrags abgeschlossen

Am 16. November 2019 fand der BFV-Arbeits-Verbandstag statt. Foto: BFV

Während des Arbeits-Verbandstag am 16. November 2019 lag ein Dringlichkeitsantrag zur Verschärfung der Straftatbestände gegen Schiedsrichtergewalt vor, der juristisch geprüft werden sollte. Diese Prüfung ist abgeschlossen.

Der eigentliche Antrag konnte vom Ausschuss für Recht und Satzung (AfR) aufgrund der Kurzfristigkeit der Antragstellung zum Arbeits-Verbandstag am 16. November 2019 nicht sorgfältig geprüft werden. Deshalb wurde für diesen Antrag (unter Zurücknahme der bisher unter Ziffer 4. vorgesehenen Bestimmung seitens des Antragstellers) lediglich ein Vorratsbeschluss unter Vorbehalt der juristischen Prüfung bis zum 31. Januar 2020 gefasst.

Rechtliche Bedenken gegen derzeitige Antragsfassung

Die Prüfung des Dringlichkeitsantrags fand im Nachgang des Arbeits-Verbandstages im AfR statt. Alle Mitglieder waren sich ohne Einschränkung einig, dass der Dringlichkeitsantrag in seiner bisherigen Fassung eine sachgerechte Bearbeitung entsprechender Fälle durch die Rechtsorgane nicht gewährleistet. Die Regelung wird mit seiner starren Strafandrohung der Vielzahl von möglichen Fällen, die rechtlich eine Tätlichkeit darstellen, nicht gerecht. Daraus ergeben sich nicht zuletzt auch verfassungsrechtliche Bedenken dahingehend, dass – zwingend – auszusprechende Strafen nicht mehr dem Tatgeschehen und damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Den Rechtsorganen würde damit weitgehend die Möglichkeit genommen, bei der Strafzumessung die Schwere der Tat und Schuld angemessen zu berücksichtigen. Eine derartige rechtswidrige Bestimmung wäre wiederum auch durch ordentliche Gerichte überprüfbar, was es zu verhindern gilt. Daher hat der AfR einen Gegenvorschlag erarbeitet, der dem Antragsteller zugestellt wurde. Der Antragsteller bat sich für die modifizierte Antragsfassung Bedenkzeit, so dass zum Fristende einzig der aktuelle Bearbeitungsstand veröffentlicht wird. Alle Parteien sind sich einig, dass die Rechts- und Verfahrensordnung zum Schutz der Schiedsrichter erweitert werden soll.

Der ursprüngliche Dringlichkeitsantrag ist hier nachzulesen: Dringlichkeitsantrag Nr. 4 zum Arbeits-Verbandstag 2019