BFV informiert über die digitale Nutzung der Passfotos im DFBnet

Das Hochladen von Spielerfotos ins DFBnet ist für die Erteilung einer Spielberechtigung zwingend notwendig. Foto: iStockphoto.

Für die Erteilung eines Spielrechts muss vom Verein ein digitales Passfoto im DFBnet hinterlegt werden. Der BFV erklärt, warum dieses notwendig und was rechtlich zu beachten ist.

Alle Mitgliedsvereine wurden informiert, dass der gedruckte Spielerpass zunächst auch in der Saison 2017/18 weiter gilt. Mitte dieses Jahres setzte das BFV-Präsidium den Beschluss zur Abschaffung der gedruckten Spielerpässe vorerst aus (Newsbeitrag: Abschaffung der gedruckten Spielerpässe erfolgt vorerst nicht).

Zum Verbandstag stellt das Präsidium des BFV nun den Antrag auf Digitalisierung des Spielerpasses. Demnach beginnt ab Januar 2018 eine Übergangsphase, um bereits vorhandene Spielberechtigungen im DFBnet zu ergänzen. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass zu jedem Spielrecht, das online vorliegt, auch ein entsprechendes Spielerfoto im DFBnet hinterlegt ist. 

Den BFV erreichten in der Vergangeneheit immer wieder Fragen, wie die hochgeladenen Bilder digital verarbeitet werden. Aus diesem Grund hat der BFV eine Übersicht zu den häufig gestellten Fragen erstellt, die als sogenanntes FAQ-Dokument allen Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlage kann innerhalb der Vereine ausgedruckt und an ihre Mitglieder verteilt werden. Das PDF-Dokument befindet sich hier: FAQ Fotoupload.

Einverständniserklärung der Mitglieder ist zwingend notwendig

Darüber hinaus ist es rechtlich notwendig, dass jedes Vereinsmitglied zuvor einwilligt, dass sein digitales Passfoto vom Verein in das DFBnet hochgeladen werden darf (Einverständniserklärung). Hier besteht ein Rechtsverhältnis zwischen dem Verein und dem Mitglied. Für die Erteilung einer Spielberechtigung ist das digitale Passfoto zwingend erforderlich. Ohne Passfoto kann kein Spielrecht erteilt werden. Jedoch ist die Nutzung des Passfotos auf der Plattform FUSSBALL.DE freiwillig. Jedes Vereinsmitglied (bzw. der gesetzliche Vertreter) muss schriftlich erklären, wo das Passfoto genutzt werden darf. Aus diesem Grund hat der BFV eine aktualisierte Einverständniserklärung erarbeitet, die allen Vereinen zur Verfügung gestellt wird. Diese Erklärung gibt das Vereinsmitglied gegenüber seinem Verein ab und verbleibt beim Verein. Die Einverständniserklärung steht ebenfalls als Download zur Verfügung: Einverständniserklärung Fotoupload DFBnet (PDF).

Anleitung für das Hochladen von Fotos nutzen

In der Reihe „So wird’s gemacht“ stellt der BFV allen Vereinen Anleitungen für die Nutzung des DFBnets zur Verfügung. Die Anleitung Nummer 38 erklärt, wie die Bilder in das DFBnet geladen werden und was rechtlich im Sinne des Datenschutzes zu beachten ist. So wird's gemacht Nr. 38: Hochladen von Spielerfotos in das DFBnet (PDF).

Datenschutz in den Vereinen wichtig

Gemeinsam mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz wurde der Prozess zum Hochladen von Passbildern in das DFBnet bewertet. Im Ergebnis wurde dem BFV mitgeteilt, dass dieses Verfahren gemäß Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist. Darüber hinaus prüft der BFV die Veröffentlichung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren auf 16 Jahre zu erhöhen. Hintergrund ist die EU-Datenschutzrichtlinie, die im Verlauf des Jahres 2018 in Kraft tritt. Insbesondere vor dem Hintergrund empfiehlt der BFV allen Vereinen dem Datenschutz Beachtung zu schenken. Durch die Einverständniserklärung zwischen Verein und Mitglied wird eine richtige und notwendige Maßnahme zur Einhaltung des Datenschutzes erfüllt.