Änderungen im Pass- und Meldewesen

Die Durchführung von Anträgen zum Pass- und Meldewesen soll weiterhin vereinfacht werden. Foto: Istockphoto.com

Um weiterhin Abläufe zu vereinfachen, hat das Präsidium des BFV einige Anpassungen beschlossen, die für Anträge des Pass- und Meldewesens gelten. Dies betrifft den Einsatz der Online-Module im DFBnet sowie den Online-Antrag auf Erstausstellung.

 

Folgende Verfahren müssen nun zwingend über die DFBnet-Module bearbeitet werden:

  • Abmeldung eines aktiven Spielrechtes
  • Abmeldung einer passiven Mitgliedschaft
  • Antrag auf Erstellung eines Duplikats-Passes
  • Antrag auf Änderung der Personendaten
  • Antrag auf nachträgliche Freigabe

Bei der Durchführung der Anträge helfen die Anleitungen, die im Ratgeber „So wird´s gemacht“ erschienen sind.

Antrag auf Erstausstellung der Spielrechtserteilung

Ab sofort ist es möglich, den Antrag auf Erstausstellung im DFBnet online zu stellen. Danach findet eine automatische Überprüfung statt und das Spielrecht kann durch das System sofort erteilt werden. 
Die Anträge auf Vereinswechsel sowie zum Zweitspielrecht, können ebenso online im DFBnet gestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in der Spielberechtigungsliste ein Foto des Spielers in das DFBnet hochzuladen. Dies ist auch bei einem Antrag auf Erstausstellung möglich.

Die genannten Änderungen im Pass- und Meldewesen gelten seit dem 8.Oktober 2015.

Hinweis: Ab dem 1.April 2016 besteht dann die Pflicht über das DFBnet die AntragsstellungOnline für den Antrag auf Erstausstellung und ein Zweitspielrecht zu nutzen. Zudem muss dann auch zu jedem Antrag auf Erstausstellung ein Passbild hochgeladen werden. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.

Die Vorgehensweise sowie Ausnahmen sind im Ratgeber „So wird´s gemacht Nr.40“einfach erklärt. Das Schreiben vom Berliner Fußball-Verband, zu den Änderungen im Pass- und Meldewesen, kann hier entnommen werden.